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Bundeszahnärztekammer, Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Zahnärztekammern e.V.

Zahnärzte fordern bessere Betreuung von Pflegebedürftigen

30.09.2010 / 18:52. Die zahnmedizinische Versorgung von Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) weist erhebliche Defizite auf. Anlässlich des heutigen "Internationalen Tags der älteren Menschen" verweist die Bundeszahnärztekammer auf das Reformkonzept "Mundgesund trotz Handicap und hohem Alter".


Dieses entwickelten Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) gemeinsam mit der Deutschen Gesellschaft für Alters-zahnmedizin (DGAZ) und der Arbeitsgemeinschaft für zahnärztliche Behindertenbehandlung im Berufsverband Deutscher Oralchirurgen (BDO). Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen sollen zukünftig Anspruch auf besondere präventive zahnmedizinische Leistungen ihrer Krankenkasse haben, wenn sie zur täglichen Mundhygiene nicht ausreichend in der Lage sind. Da viele Patienten aufgrund ihrer Einschränkungen nicht in die Zahnarztpraxis kommen können, sollen außerdem die Rahmenbedingungen für eine aufsuchende Betreuung durch den Zahnarzt verbessert werden.

Die Anzahl der Personen, die auf besondere zahnärztliche Hilfe angewiesenen sind, steigt jährlich. Immer mehr Menschen werden in der Zukunft aufgrund von Alter oder Behinderung nur eingeschränkt bzw. gar nicht mehr in der Lage sein, ihre Mundgesundheit eigenverantwortlich zu erhalten. Der Vizepräsident der BZÄK, Dr. Dietmar Oesterreich, warnt vor den zunehmenden Problemen in der zahnmedizinischen Versorgung betroffener Gruppen. "Über karitative Organisationen und ehrenamtliches Engagement der Zahnärzte wurde bislang versucht, die Versorgungsdefizite aufzufangen. Mit Blick auf die deutlich zunehmenden Probleme bedarf es einer strukturellen Lösung in der GKV ", so Oesterreich.

Mit dem Versorgungskonzept "Mundgesund trotz Handicap und hohem Alter" könnten die Versorgungsdefizite in der zahnmedizinischen Versorgung körperlich und kognitiv eingeschränkter Menschen angegangen werden.

Verantwortlich für den Inhalt dieser Meldung: Bundeszahnärztekammer, Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Zahnärztekammern e.V..

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