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Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
"Wasserpreisvergleich 2010 gestartet"
29.09.2010 / 16:06. Die niedersächsische Landeskartellbehörde hat diese Woche mit dem Wasserpreisvergleich 2010 begonnen. Mit der Untersuchung wollen sich die Wettbewerbshüter einen Überblick über die Preissituation auf dem Sektor der Trinkwasserversorgung von Haushalt- und Kleingewerbekunden verschaffen. Gleichzeitig dient das Ergebnis als Grundlage für die nachträgliche Missbrauchsaufsicht.Die Trinkwasserversorger in Deutschland sind für die Belieferung von Endverbrauchern mit Trinkwasser marktbeherrschend. Die Kunden können in der Regel weder auf ein anderes Produkt noch auf einen anderen Lieferanten ausweichen. Wasserversorgungsunternehmen ist es per Gesetz ausdrücklich untersagt, "ungünstigere Preise oder Geschäftsbedingungen (zu fordern) als gleichartige Versorgungsunternehmen, es sei denn, das Versorgungsunternehmen weist nach, dass der Unterschied auf abweichenden Umständen beruht, die ihm nicht zurechenbar sind". Dadurch soll insbesondere verhindert werden, dass ein marktbeherrschendes Unternehmen seine Marktmacht z. B. durch missbräuchlich überhöhte Preise ("Preismissbrauch") gegenüber seinen Kunden ausnutzt.
Die Landeskartellbehörde ist für die Wasserversorgungsunternehmen zuständig, die auf privatrechtlicher Basis Wasserpreise verlangen. Das sind nach einer ersten Abfrage gut 140 der insgesamt etwa 250 niedersächsischen Wasserversorger. Die Grundlagen der Versorgung sind in der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) geregelt. Unternehmen, die auf der Grundlage kommunaler Satzungen Wassergebühren erheben, unterliegen nicht der nachträglichen Missbrauchsaufsicht. Die Überprüfung der Gebührenhöhe obliegt hier der zuständigen Kommunalaufsichtsbehörde.
Die niedersächsische Landeskartellbehörde hat die Trinkwasserpreise zuletzt in den Jahren 2001 und 2006 untersucht. Sie führt damit Ihre regelmäßigen Preiserhebungen in der weiterhin von natürlichen Monopolen geprägten Wasserwirtschaft fort. Bei der Untersuchung orientiert sie sich am Grundsatzbeschluss des BGH vom 02.02.2010 (AZ: KVR 66/08). Eine Rangliste der Preise sowie ein Ergebnisbericht der Wasserpreiserhebung sollen noch in diesem Jahr veröffentlicht werden.
Verantwortlich für den Inhalt dieser Meldung: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr.

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