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Warnwesten bieten Sicherheitsgewinn. KS fordert europäische Harmonisierung der Vorschriften
26.05.2010 / 12:56. In 13 europäischen Ländern ist Autofahrern die Mitnahme reflektierender Warnwesten gesetzlich vorgeschrieben. Sie bieten bei einer Panne oder Unfall guten Schutz, wenn man das Auto verlässt. Der Automobilclub Kraftfahrer-Schutz (KS) bedauert allerdings, dass das Thema Warnwesten nicht europaweit einheitlich geregelt ist, denn wer zum Beispiel von Deutschland über Österreich und Italien nach Slowenien fährt, muss für drei verschiedene Vorschriften gerüstet sein. Der KS unterstützt daher die Forderung des Verbundes europäischer Automobilclubs (EAC) nach einer* einheitlichen Mitnahme- und Tragepflicht von Warnwesten für Pkw-Fahrer in ganz Europa
* einheitlichen Verwendung von Warnwesten in ganz Europa, zumindest aber auf Autobahnen und Schnellstraßen
* Empfehlung, dass im Bedarfsfall nicht nur der Fahrer die Weste tragen soll, sondern auch alle Mitfahrer.
Dass Warnwesten einen deutlichen Sicherheitsgewinn bedeuten, wurde erst kürzlich in einer wissenschaftlichen Studie in Österreich nachgewiesen. Demnach wird eine Person außerhalb des Autos bei Nacht auf dem Pannenstreifen im schlechtesten Fall vier Sekunden vor dem Vorbeifahren gesehen, wenn sie eine Warnweste trägt. Bei einer Geschwindigkeit von 110 km/h sind das 120 Meter vorher. Ohne Warnweste ist man praktisch unsichtbar und hat vor allem in der Nacht keine Chance, von anderen Verkehrsteilnehmern rechtzeitig gesehen zu werden. Seit Einführung der Warnwestenpflicht zeigt die österreichische Unfallstatistik eine signifikante Verringerung der Unfallzahlen bei Unfalltypen, in denen Warnwesten eine Rolle spielen.
Derzeit gibt es in Belgien, Bulgarien, Finnland, Frankreich, Italien, Luxemburg, Österreich, Portugal, Rumänien, Spanien, Slowakei, Slowenien und Ungarn eine Warnwestenpflicht. Doch überall gelten andere Regeln. So müssen in fünf dieser Länder nur die Fahrer eine Warnweste tragen, in den anderen acht Staaten auch alle Mitfahrer. Gerade in der bevorstehenden Reisezeit wäre eine Vereinheitlichung eine erhebliche Erleichterung für die Autofahrer.
Verantwortlich für den Inhalt dieser Meldung: Kraftfahrer-Schutz e.V..

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