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Hessisches Ministerium für Arbeit, Familie und Gesundheit

Warnung vor Arzneimittelbestellungen aus dubiosen Quellen im Internet

25.09.2010 / 10:00. Petra Müller-Klepper, Staatssekretärin im Hessischen Sozialministerium, warnte heute anlässlich des 6. Europäischen Pharmazeutinnen-Treffens in Wiesbaden davor, Arzneimittel aus dubiosen Quellen im Internet zu bestellen und zu konsumieren. "Es bestehen hier Risiken für die Gesundheit. Arzneimittelbestellungen über das Internet sollten nur bei zugelassenen Versandapotheken vorgenommen werden. Viele Arzneimittel unterliegen nicht umsonst der Verschreibungspflicht. Die Einnahme solcher Arzneimittel erfordert zwingend eine ärztliche Überwachung." Nicht überprüfbare Anbieter, so die Staatssekretärin, verkauften verschreibungspflichtige Medikamente preisgünstig ohne die Vorlage eines Rezepts. Petra Müller-Klepper: "Bei den illegalen Einfuhren handelt es sich zu 80 Prozent um Potenz-, Schlankheits- und Haarwuchsmittel."


Es sei ein deutlicher Anstieg der Arzneimittelbestellungen aus dem Internet zu verzeichnen. Grund für den Anstieg dürfte neben der Verbreitung des Internets in nahezu allen Bevölkerungsschichten die Annahme sein, Versandhandel mit Arzneimitteln sei generell erlaubt. "Dies gilt aber nur für den Versandhandel innerhalb Deutschlands und aus bestimmten EU-Staaten", stellte die Staatssekretärin klar. Die Anzahl der festgestellten Einfuhrverstöße sei innerhalb der letzten zwei Jahre erheblich angestiegen. "Das Regierungspräsidium Darmstadt, das in Hessen für die Überwachung des Arzneimittelverkehrs zuständig ist und mit dem Frankfurter Flughafen einen der größten Umschlagplätze für Fracht und Post vor Ort hat, hat im Jahr 2007 387 Verstöße festgestellt. Im Folgejahr waren es bereits 1.028 und im Jahr 2009 stieg die Zahl auf 13.750 Verstöße", skizzierte sie die Entwicklung.

Bestellte und bezahlte Ware aus Nicht-EU-Ländern werde vom Hauptzollamt Frankfurt-Flughafen angehalten. In diesen Fällen liege ein Verstoß gegen das so genannte Verbringungsverbot nach dem Arzneimittelgesetz vor. Der Käufer müsse mit einer Geldbuße rechnen "Aber auch wenn die Medikamente nicht entdeckt werden, entsteht ein nicht zu unterschätzendes Gesundheitsrisiko", warnte Petra Müller-Klepper.

Bei der Bestellung werde nicht berücksichtigt, dass es sich dabei oftmals um minderwertige, gefälschte und unter Umständen auch gesundheitsschädigende Präparate handele. "Wichtig ist die Information und Sensibilisierung der Bevölkerung für die Gefahren bei Arzneimittelbestellungen über das Internet", so die Staatssekretärin. Informationen:

Die Einfuhr nicht in Deutschland oder der EU zugelassener Arzneimittel ist nach dem Arzneimittelgesetz verboten (Verbringungsverbot nach § 73 Abs. 1 Arzneimittelgesetz). Bezieher dieser Produkte müssen vom Regierungspräsidium Darmstadt mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 35 Euro rechnen.

Von den im Internet bestellten Arzneimitteln sind 80 Prozent der Gruppe der Lifestyleprodukte zuzuordnen. Hauptsächlich handelt es sich hierbei um Potenzmittel (ca. 75 Prozent), Schlankheitsmittel (ca. 20 Prozent) und Haarwuchsmittel (5 Prozent).

Fast 20 Prozent der im Internet bestellten Arzneimittel sind so genannte Grauzonenprodukte. Die Definition, was ein Arzneimittel ist, ist innerhalb der EU einheitlich geregelt, stimmt aber nicht zwangsläufig mit den Definitionen anderer Staaten wie USA, China und Indien überein. Ein Abgrenzungsproblem ergibt sich häufig gegenüber den Nahrungsergänzungsmitteln. Da dem Zoll die pharmazeutische Sachkenntnis für eine solche Abgrenzung fehlt, werden in Zweifelsfällen die Produkte oder eine Kopie der Kennzeichnung dem Regierungspräsidium zur Beurteilung vorgelegt.

Die Gefährdungen durch solche Präparate sind sehr unterschiedlich. Ein Mindergehalt an Wirkstoffen ist kein Einzelfall.

Untersuchungen von Schlankheitsmitteln, die als rein pflanzlich beworben wurden, ergaben bei zwei Produkten, dass sie den hochwirksamen und verschreibungspflichtigen Wirkstoff Sibutramin enthielten. Dieser Wirkstoff war in den untersuchten Proben teilweise bis hin zur dreifachen Menge des in Deutschland zugelassenen Präparates enthalten. Die betroffenen Frauen nahmen zwar ab, hatten jedoch teilweise mit schweren Nebenwirkungen zu kämpfen. In Einzelfällen wurden Krankenhausaufenthalte erforderlich. Inzwischen wurden Präparate mit dem Wirkstoff Sibutramin auf Empfehlung der europäischen Zulassungsbehörden vorsorglich vom Markt genommen.

Verantwortlich für den Inhalt dieser Meldung: Hessisches Ministerium für Arbeit, Familie und Gesundheit.

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