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Sächsische Staatskanzlei

„Warnemünder Erklärung“ der ostdeutschen Regierungschefs beschlossen

30.09.2010 / 17:08. In Warnemünde haben am heutigen Donnerstag auf der 39. Regionalkonferenz die Regierungschefin und die Regierungschefs der ostdeutschen Länder die Warnemünder Erklärung beschlossen. Diese Erklärung war unter anderem Gegenstand der Regionalkonferenz der Ost-Ministerpräsidenten mit Bundeskanzlerin Angela Merkel und dem Beauftragten der Bundesregierung für die Neuen Bundesländer, Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizère, in Warnemünde.


Weitere Informationen zu den Beschlüssen im einzelnen finden Sie in Kürze auf www.sachsen.de

Der Wortlaut der Erklärung lautet:

Die innere Einheit vollenden – Warnemünder Erklärung zum 20. Jahrestag der Deutschen Einheit und Wiedergründung der ostdeutschen Länder

Der 20. Jahrestag der Deutschen Einheit und die Wiedergründung der ostdeutschen Länder sind Anlass zur Freude und zur Würdigung des Erreichten beim Aufbau Ost.

Mit der Friedlichen Revolution im Herbst 1989 erkämpften sich die Ostdeutschen mit großem Mut und friedlichem Protest Meinungsfreiheit, Versammlungsfreiheit, Reisefreiheit, das Recht auf freie Wahlen und weitere Bürger- und Menschenrechte. Am 3. Oktober 1990 erfüllte sich das deutsche Volk – auch mit Hilfe der Partner des Zwei-plus-Vier-Vertrages und unserer Nachbarstaaten – den Wunsch nach Wiedererlangung der staatlichen Einheit.
Deutschland hat in den vergangenen zwanzig Jahren viel Kraft und Solidarität aufgebracht, um die Folgen der Teilung zu überwinden. Auf diese gemeinsame Aufbau- und Solidarleistung können die Menschen in Deutschland stolz sein. Die Regierungschefin und die Regierungschefs der ostdeutschen Länder stimmen darin überein, dass es noch weiterer Anstrengungen bedarf, um die wirtschaftliche und soziale Einheit zu vollenden.

1. Die wirtschaftliche Entwicklung und der Ausbau der Infrastruktur haben in den zurückliegenden Jahren große Fortschritte erzielt. Das Rückgrat für die weitere Gestaltung des Aufbaus Ost ist vor allem das Engagement der Bürger und Unternehmen vor Ort, aber auch der ostdeutschen Länder und Kommunen sowie des Bundes und aller Länder über den laufenden Solidarpakt II. Alle Kraft ist in den kommenden Jahren darauf zu richten, mit den vereinbarten Mitteln des bis 2019 laufenden Solidarpaktes II den wirtschaftlichen Aufholprozess in Ostdeutschland weiter voranzubringen und selbsttragende Wirtschaftsstrukturen zu erreichen. Die besondere Aufmerksamkeit der ostdeutschen Länder gilt der weiteren Entwicklung in den Schlüssel- und Zukunftsbranchen.

2. Der Aufholprozess ist vor allem durch die Stärkung von Forschung und Entwicklung (FuE) in den Unternehmen, den Hochschulen und anderen Forschungseinrichtungen weiter voranzubringen. Sichtbare Erfolge in technologischen Zukunftsfeldern wirken sich positiv auf die wirtschaftliche Entwicklung aus. Wichtig ist, dass der Osten bei Forschung und Technologie weiterhin besondere Unterstützung erfährt, weil Ostdeutschland unverändert einen sehr geringen Anteil an den FuE-Aufwendungen der Wirtschaft hat und größere forschende Unternehmen noch unterrepräsentiert sind. Dabei bleibt auch die Ansiedlung neuer und der Ausbau bestehender Forschungseinrichtungen in den ostdeutschen Ländern von großer Bedeutung. Nachhaltige Strukturen können nur durch die Verbindung von Industrie, Forschung und Dienstleistern geschaffen werden. Hier gilt es, noch vorhandene Rückstände aufzuholen. Unternehmen in den ostdeutschen Ländern müssen durch entsprechende Rahmenbedingungen in die Lage versetzt werden, durch eigene Forschung und Entwicklung innovative Produkte und Dienstleistungen zu erbringen, um auf Dauer wettbewerbsfähig zu werden.

3. In den vergangenen Jahren wurden wichtige Schritte zur Schließung der Infrastrukturlücke geleistet. Die ostdeutschen Länder werden weiterhin die im Solidarpakt II Korb I zur Verfügung stehenden Mittel verwenden, um dem Nachholbedarf im Infrastrukturbereich Rechnung zu tragen. Unabhängig davon besteht in Bezug auf die Infrastruktur auch in einigen Regionen Westdeutschlands Handlungsbedarf.

4. Die darüber hinaus im Solidarpakt II Korb II zur Finanzierung überproportionaler Leistungen des Bundes an die ostdeutschen Länder zur Verfügung stehenden Mittel, sind eine von Bund und Ländern vereinbarte Planungsgrundlage. Auch künftig ist es erforderlich, dass Änderungen nicht einseitig vorgenommen werden, sondern die Ausfüllung des Korbes II im Einvernehmen weiterentwickelt wird. Schon jetzt ist absehbar, dass die Weiterführung der überproportionalen Kompensationsleistungen des Bundes als Ausgleich für die im Rahmen der Föderalismusreform I entfallenen Gemeinschaftsaufgaben (Hochschulbau und Bildungsplanung) und Finanzhilfen (Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden, Wohnraumförderung) ein unerlässlicher Bestandteil des Korbes II sein wird.

5. Voraussetzung zur Fortführung des Aufbaus in Ostdeutschland ist auch die Schaffung von Übergangsregelungen im Rahmen der künftigen Kohäsionspolitik der EU für die Förderperiode nach 2013, für die sich Bund und Länder gemeinsam einsetzen. Des Weiteren müssen noch bestehende Defizite bei der Einbindung der ostdeutschen Länder in die Transeuropäischen Netze beseitigt und insbesondere ein leistungsfähiger Verkehrskorridor von Skandinavien über die ostdeutschen Länder bis nach Süd- und Südosteuropa geschaffen werden. Ferner ist der Ausbau bzw. die Verbesserung der Verkehrswege zu unseren mittel- und osteuropäischen Nachbarn voranzubringen.

6. Bei der Bewältigung der Herausforderungen des demografischen Wandels kommt den ostdeutschen Ländern eine Vorreiterrolle zu. Dem in manchen Regionen sehr starken Bevölkerungsverlust und der Erhöhung des Durchschnittsalters muss auf allen Ebenen des staatlichen Handelns Rechnung getragen werden. In vielen Bereichen werden Ideen und Initiativen entwickelt, die für ganz Deutschland beispielgebend sein können. Daher werden mit dem Bund geeignete Maßnahmen für ein Handlungskonzept zum demografischen Wandel in Ostdeutschland erarbeitet.

7. Für die weitere wirtschaftliche und soziale Entwicklung in den ostdeutschen Ländern müssen neue Schwerpunkte gesetzt werden. Um das Wachstum der Wirtschaft voranzubringen und die Zukunft der Unternehmen zu sichern, arbeiten die ostdeutschen Länder in regionalen und lokalen Bündnissen vor Ort nachdrücklich an Lösungen zur Verbesserung des Fachkräfteangebotes. Voraussetzung dafür sind attraktive Arbeitsbedingungen durch sichere Beschäftigungsverhältnisse, angemessene Entlohnung und berufliche Entwicklungsmöglichkeiten.

8. Obgleich das derzeitige Rentensystem keinen einheitlichen Rentenwert vorsieht, verhindert es aber bei entsprechenden Erwerbsbiografien für die ostdeutschen Rentner zu geringe Alterseinkünfte. Die Schaffung eines gesamtdeutschen Rentensystems muss diesen Umstand berücksichtigen und darf deshalb nicht zu Benachteiligungen ostdeutscher Rentner und Arbeitnehmer führen.

9. Ebenso erforderlich sind gemeinsame Anstrengungen, um der Gefahr einer ansteigenden Altersarmut in den kommenden Jahren wirksam zu begegnen. Gerade in den ostdeutschen Ländern werden überproportional viele Menschen mittelfristig nur noch geringe Renten bekommen, da sie längere Zeit unverschuldet arbeitslos waren oder geringere Löhne akzeptieren mussten.

10. 20 Jahre Deutsche Einheit verpflichten, an das zu DDR-Zeiten geschehene Unrecht und an die Notwendigkeit und Verantwortung zur Aufarbeitung von 40 Jahren SED-Diktatur zu erinnern. Dabei kommt es darauf an, den Opfern die ihnen zustehende Würdigung und Anerkennung auch weiterhin zu teil werden zu lassen.

11. Wir brauchen mehr Respekt für die ostdeutschen Lebensleistungen, die viele Menschen unter oft schwierigen Bedingungen vollbracht haben. Und es verdient Anerkennung, wie schnell und gut sich die Menschen in Ostdeutschland auf die völlig neuen Bedingungen nach der Einheit eingestellt haben. Den Menschen in den westdeutschen Ländern ist für ihre gelebte Solidarität zu danken. Das bislang Erreichte gibt Anlass, optimistisch in die Zukunft zu blicken.

Die Regierungschefin und die Regierungschefs der ostdeutschen Länder bekräftigen, dass es bis zum Auslaufen des Solidarpaktes im Jahr 2019 weiterhin großer Anstrengungen bedarf, um eine selbsttragende wirtschaftliche Entwicklung in Ostdeutschland und gleichwertige Lebensverhältnisse in Ost und West zu erreichen. Sie werden ihren Beitrag dazu leisten, um in der Laufzeit des Solidarpaktes II und damit innerhalb einer Generation die Folgen der Teilung zu überwinden und mit gemeinsamer Kraftanstrengung die innere Einheit zu vollenden.

Verantwortlich für den Inhalt dieser Meldung: Sächsische Staatskanzlei.

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