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Vorsicht vor Falschparken auf Privatgrund
14.06.2010 / 10:11. Vorsicht vor Falschparken auf Privatgrund KS: Das Abschleppen kann ziemlich teuer werden Wer sein Fahrzeug auf einem ausgewiesenen Privatparkplatz abstellt ohne dazu berechtigt zu sein, muss mit erheblichen Kosten rechnen. Darauf weist der Automobilclub Kraftfahrer-Schutz (KS) hin. Das gilt auch für Firmen- oder Kundenparkplätze, die oft mit dem Schild versehen sind "Parken nur für die Dauer des Einkaufs". Hier haben Eigentümer oder Mieter das Recht, den Falschparker auf dessen Kosten abschleppen zu lassen. Dazu kommen im schlimmsten Fall noch weitere Gebühren und Auslagen, die zusammen schnell ein paar hundert Euro ausmachen können.Gerichte werten das unberechtigte Parken auf Privatgrund als Besitzstörung oder Besitzentziehung. Das hat zur Folge, dass der Eigentümer oder Mieter des Parkplatzes ein Unternehmen mit der Beseitigung des Falschparkers beauftragen kann. So fällt nicht nur die Rechnung der Abschleppfirma an, es können noch Kosten für die Feststellung des Halters, Recherchen, Verwaltung, Korrespondenz, Verwahrung (Stellplatznutzung), Löhne, Vorhalte- und Nutzungsgebühren für Schleppfahrzeuge, Steuern, Risikoausfälle und Gewinne hinzukommen. Dies alles ist vollkommen korrekt und hat nichts mit Abzocke oder Erpressung zu tun. Allerdings sollte der Grundstückseigentümer oder Mieter das Parkverbot mit Hinweisschildern entsprechend kennzeichnen. Denn es muss eindeutig erkennbar sein, dass es sich um einen Privatparkplatz und nicht um öffentlichen Verkehrsraum handelt.
Verantwortlich für den Inhalt dieser Meldung: Kraftfahrer-Schutz e.V..

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