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Bayerisches Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

Verbraucherschutzministerin Merk untersützt Umfrage zu unerlaubten Werbeanrufen

01.06.2010 / 13:16. Ob Gewinnspiele, Lotterien oder unberechtigte Kontoabbuchungen - Verbraucher beklagen, dass sie durch Anrufe belästigt und ihnen Verträge untergeschoben werden. Obwohl im Sommer letzten Jahres schärfere Regeln zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung in Kraft getreten sind, reißen die Beschwerden nicht ab. Mit einer Umfrageaktion will die Verbraucherzentrale Bayern deshalb im Verbund mit den deutschen Verbraucherzentralen auffällige Unternehmen stoppen und etwaige Lücken im gesetzlichen Schutz aufzeigen. Unterstützung erhält die Aktion von Bayerns Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk: "Mit der Umfrage soll ermittelt werden, in welchem Umfang und mit welchen Methoden unseriöse Unternehmen die Verbraucher immer noch mit unerlaubten Telefonanrufen belästigen."


Gemeinsam mit dem Vorstand der Verbraucherzentrale Bayern, Marion Breithaupt-Endres, ruft Merk Betroffene in Bayern auf, sich zu beschweren und ihren Fall zu schildern. Hierfür ist online unter www.verbraucherzentralebayern. de. ein Formular eingerichtet. Hinweise können auch der Beratungsstelle vor Ort mitgeteilt werden. Merk: "Mitmachen lohnt sich für den Verbraucher auf alle Fälle. Denn nur so kann sich die Politik ein Bild von der täglichen Praxis machen und gegebenenfalls notwendige gesetzgeberische Maßnahmen ergreifen. Ich appelliere daher an alle Verbraucherinnen und Verbraucher, sich rege an der Aktion zu beteiligen." "Besonders ältere Verbraucher können sich häufig der Abzocke per Telefon nicht erwehren", sagt Vorstand Breithaupt-Endres. Nach ihrem Eindruck scheint die letztjährige Gesetzesänderung den Missbrauch nicht wirksam genug unterbinden zu können. Merk: "Ich werde bei diesem Thema weiter eng mit den Verbraucherverbänden zusammenarbeiten und den Bedarf für Nachbesserungen genau prüfen. Mitte Juli werden wir eine erste gemeinsame Zwischenbilanz der Umfrage ziehen. Das Beschwerdeformular wird auch danach aktiviert bleiben."

Verantwortlich für den Inhalt dieser Meldung: Bayerisches Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz.

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