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Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Schleswig-Holsteinischen Landtag

Verbindliche Schulungen für Aufsichtsräte können Landes- und Gemeindevermögen schützen!

21.09.2010 / 11:01. Die Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen hat heute einen Gesetzentwurf zur verpflichtenden Schulung von Aufsichts- und Verwaltungsräten eingereicht. Betroffen sind Gesellschaften, die sich in der Hand des Landes Schleswig-Holstein oder einer Gemeinde befinden. Durch Änderungen der Landeshaushaltsordnung und der Gemeindeordnung wollen die Grünen erreichen, dass nur solche Menschen entsandt werden können, die an Schulungen zu den wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen ihrer Tätigkeit teilgenommen haben.


Hierzu erklärt der rechtspolitische Sprecher der Fraktion, Thorsten Fürter:

Der Gesetzentwurf ist eine erste Konsequenz aus der Arbeit im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss zur HSH Nordbank. Vereinzelt schien es fast, als wollten sich Betroffene im Ausschuss mit ihrer eigenen Unwissenheit verteidigen. Mit Entsetzen mussten wir in den Vernehmungen zur Kenntnis nehmen, dass die Vertreter des Landes Schleswig-Holstein vor ihrer Entsendung in den Aufsichtsrat keinerlei Schulung besuchen mussten.

Die häufig unzureichende Sachkenntnis von Vertretern in Aufsichtsgremien ist kein Einzelfall. So strebt die Finanzaufsicht BaFin nach aktuellen Medienberichten die Absetzung von Aufsichtsräten mit der Begründung an, diese hätten keine zureichende Kenntnis vom Bankgeschäft. Dieser untragbare Zustand soll mit unserem Vorschlag für alle Ebenen der öffentlichen Hand behoben werden. Aus einer Beteiligung an Unternehmen können erhebliche finanzielle Risiken erwachsen. Das Desaster um die Beteiligung an der HSH Nordbank AG ist ein prominentes Beispiel dafür. Schon 2005 hatte der Landesrechnungshof in einem Bericht die mangelhafte Vorbereitung von Gremienmitgliedern auf ihr Amt bemängelt.

Es ist deshalb unabdingbar, dass die von der öffentlichen Hand in die Kontrollgremien dieser Unternehmen entsandten Entscheidungsträger über grundlegende Kenntnisse der wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen verfügen. Dies sicherzustellen, ist das Ziel unseres Gesetzentwurfes.

Auch in den Kommunen gibt es Handlungsbedarf. Zwar verfügen inzwischen einige von ihnen über ein ausgeprägtes Fortbildungsangebot. Hier wird sich lediglich ändern, dass künftig vor der Entsendung in Aufsichtsräte eine ausdrückliche Verpflichtung eingeführt wird, entsprechende Angebote auch tatsächlich wahrzunehmen. Kommunen, die solche Angebote zurzeit nicht bereithalten, müssen bei Verabschiedung des Gesetzes Schulungen anbieten. Es besteht aber die Möglichkeit, hierbei mit anderen Kommunen zusammen zu arbeiten. Entstehende Kosten unterliegen dem Konnexitätsgrundsatz.

Verantwortlich für den Inhalt dieser Meldung: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Schleswig-Holsteinischen Landtag.

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