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CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag

Union begrüßt Vorschläge des Weißen Rings zum Opferschutz - Öffentlichkeit muss in einem Strafprozess auch gänzlich ausgeschlossen werden können

28.09.2010 / 18:12. Der Fachbeirat Strafrecht des Weißen Rings hat heute in Berlin über eine Verbesserung des Opferschutzes beraten. Dazu erklären die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Andrea Voßhoff und der Vorsitzende des Rechtsausschusses, Siegfried Kauder:

"Im Sinne des Schutzes von Kindern, die Opfer eines Sexualdelikts geworden sind, muss die Öffentlichkeit in einem Strafprozess auch gänzlich ausgeschlossen werden können. Diese Forderung des Weißen Rings wird von der CDU/CSU-Bundestagsfraktion rückhaltlos unterstützt.Bei gravierenden Straftaten, insbesondere bei Sexualstraftaten zum Nachteil eines Kindes ist bislang nicht die Möglichkeit vorgesehen, die Öffentlichkeit von der Hauptverhandlung auszuschließen. Hier muss künftig das Gleiche gelten wie bei Strafverfahren gegen einen Jugendlichen, gegen den nach den Vorschriften des Jugendgerichtsgesetzes nicht öffentlich verhandelt wird. Der derzeitige § 171 b Gerichtsverfassungsgesetz ist nicht geeignet, die Privatsphäre des verletzten Kindes im Strafverfahren ausreichend zu schützen.


Das Gerichtsverfassungsgesetz ist deshalb dahingehend zu ergänzen, dass bei der Verhandlung eines Sexualdeliktes zulasten eines Kindes oder eines Jugendlichen die Öffentlichkeit während der gesamten Verhandlungsdauer ausgeschlossen bleibt. Dies muss auch bei besonders gravierenden anderen Straftaten zum Nachteil eines Kindes oder Jugendlichen gelten."

Verantwortlich für den Inhalt dieser Meldung: CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag.

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