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Unangeleinte Hunde beißen in Bremen-Borgfeld Reh mit zwei Kitzen tot
31.05.2010 / 09:44. Während es seinen Nachwuchs gebären wollte ist in Borgfeld ein Reh von zwei wildernden Hunden zerrissen worden. Die Landesjägerschaft Bremen appelliert an die Rücksichtnahme von Hundebesitzern und warnt: "Missachtung der Leinenpflicht kann teuer werden!"Außer für Jäger und behördliche Diensthunde-Führer gilt vom 15. März bis zum 15.Juli jeden Jahres für alle Hundebesitzer die absolute Anleinpflicht. Paragraph 7 des Bremischen Feldordnungsgesetzes ist hier eindeutig formuliert. Doch bei weitem nicht alle Hundebesitzer halten sich daran. Im Bremen-Borgfeld haben jetzt zwei wildernde Hunde ein Reh gerissen, das gerade dabei war, seinen Nachwuchs zu gebären. Reh und Kitze sind dabei qualvoll verendet. "Es ist in Borgfeld der zweite Fall innerhalb eines Jahres, nachdem bereits im vergangenen Jahr zwei andere Hunde ein Reh gerissen hatten. Immer wieder kommt es vor, dass sich Hundebesitzer nicht an die Anleinpflicht halten, wenn aber tatsächlich etwas passiert, sind die Besitzer meist entsetzt, weil sie so etwas ihren Hunden nie zugetraut hätten", sagt Thomas Dürr von der Landesjägerschaft Bremen.
Vom Gesetz her ist es Jägern in solchen Fällen erlaubt freilaufende Hunde zu töten. Damit es gar nicht erst soweit kommt, appelliert die Landesjägerschaft an die Einsicht der Hundebesitzer: "Die Brut- und Setzzeit-Regelung dient dem Schutz bodenbrütender Vögel und von Wildtieren und hat durchaus ihre Berechtigung", sagt Thomas Dürr: "Rehe zum Beispiel bringen meist zwei, gelegentlich sogar drei Kitze zur Welt und tragen gerade jetzt schwer an ihrem Nachwuchs. Freilaufende Hunde lösen bei ihnen Fluchtreaktionen aus und nicht selten bleiben die Rehe dabei in Stacheldrahtzäunen hängen und verletzen sich."
Im persönlichen Gespräch lassen sich die meisten Hundebesitzer von Jägern überzeugen ihre Hunde an die Leine zu nehmen. "Nur mit uneinsichtigen Zeitgenossen kommt es zu unschönen Diskussionen", erklärt Dürr: Wer aber die Leinenpflicht missachtet, muss mit Bußgeldern zwischen 30 und 80 Euro rechnen. Für schwere Fälle wie diesen sieht das Bundesnaturschutzgesetz Strafen bis zu 10.000 Euro vor. Der Besitzer der wildernden Hunde in Borgfeld indes muss jetzt zunächst mit einer Anzeige rechnen.
Verantwortlich für den Inhalt dieser Meldung: Landesjägerschaft Bremen.

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