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Steuerberaterkammer Hessen

Steuererleichterung für ehrenamtlich Tätige

10.05.2010 / 15:59.
Für all diejenigen, die sich ehrenamtlich in Vereinen engagieren und dort Verantwortung übernehmen, gibt es eine steuerfreie Aufwandspauschale für Einnahmen aus nebenberuflicher Tätigkeit in Höhe von 500 Euro im Jahr.

Dafür müssen keine Einzelbelege gesammelt werden. Mit dieser Aufwandspauschale sollen die Kosten abgegolten werden, die einem ehrenamtlich im gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Bereich Engagierten durch die Ausübung dieser Tätigkeit entstehen. Zu den Begünstigten zählen z. B. private Betreuer, die die Jugendmannschaften zu ihren Spielen fahren oder sich um die Sportgeräte und Bereitstellung der Sportkleidung kümmern. Möchte der ehrenamtlich Tätige hingegen höhere Ausgaben als Betriebsausgaben oder Werbungskosten geltend machen als den Freibetrag, so muss er alle Aufwendungen detailliert nachweisen. Bei Tätigkeiten, für die auch der so genannte Übungsleiterfreibetrag von maximal 2.100 Euro im Jahr in Frage kommt, kann nur eine dieser beiden steuerlichen Entlastungen in Anspruch genommen werden. Welche Vergünstigung für den ehrenamtlich Engagierten in Frage kommt, muss jeweils individuell geklärt werden. Hierbei kann die Beratung durch einen Steuerprofi helfen. Steuerberater sind u.a. zu finden im Steuerberater-Suchdienst auf der Internetseite der Steuerberaterkammer Hessen unter www.stbk-hessen.de

Verantwortlich für den Inhalt dieser Meldung: Steuerberaterkammer Hessen.

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