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SPD-Landtagsfraktion Sachsen-Anhalt
Staatliches Glücksspielmonopol muss zur Eindämmung der Spielsucht erhalten bleiben
09.09.2010 / 14:55. Der Europäische Gerichtshof hat gestern eine Entscheidung zum staatlichen Glücksspielmonopol in der Bundesrepublik getroffen. Danach verstößt die geltende Regelung gegen europäisches Recht.Dazu erklärt Bernward Rothe, innenpolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion: "Zunächst ist festzuhalten, dass der Gerichtshof das staatliche Glücksspielmonopol als zulässig erachtet. Er hat die geltende Regelung dahingehende kritisiert, dass der Umfang der Werbung für die staatlichen Angebote dem Gedanken der Suchtprävention entgegenlaufe.
Ich werbe für das Fortbestehen des Monopols. Spielsucht ist ein ernstes Problem in unserer Gesellschaft! Für mich steht daher der Aspekt der Gefahrenabwehr und damit der Suchtprävention nebst Eindämmung der Folge- und Begleiterscheinung der Spielsucht weiterhin im Vordergrund. Natürlich muss die geltende Regelung geändert und die Vorgaben des Gerichts umgesetzt werden."
Krimhild Fischer, finanzpolitische Sprecherin der Fraktion, unterstützt diese Forderung, denn "neben der Gefahrenabwehr sichert das staatliche Glücksspielmonopol die Einnahmen aus der Konzessionsabgabe. Diese Einnahmen kommen vor allem dem Sport und der Förderung von Kunst und Kultur zugute."
Verantwortlich für den Inhalt dieser Meldung: SPD-Landtagsfraktion Sachsen-Anhalt.

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