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Spielautomatensteuer als Instrument gegen Spielhallen
29.04.2010 / 13:59. Seit 10 Jahren hat sich die Zahl der Spielautomaten in Bayern auf 14.000 verdoppelt. Kommunalpolitiker würden diese Entwicklung gerne eindämmen, finden aber rechtlich nur eingeschränkte Möglichkeiten. Sie hoffen, dass eine Steuer auf die Spielautomaten den Gewinn der Betreiber reduziert und somit eine Vielzahl der Standorte weniger lukrativ für Betreiber wird. Der Vorstand des Bayerischen Städtetags hat sich deshalb für die Zulassung einer Spielautomatensteuer ausgesprochen."Den Städten geht es nicht um den Ertrag aus einer neuen Steuer. Mit einer Spielautomatensteuer lassen sich die kommunalen Finanzprobleme nicht lösen", sagt der Vorsitzende des Bayerischen Städtetags, Oberbürgermeister Hans Schaidinger: "Wenn wir schon über das Baurecht und über das Ordnungsrecht zu wenig Möglichkeiten haben, die Ausweisung und Errichtung von Spielhallen zu bremsen, dann soll wenigstens eine Steuer auf Spielautomaten helfen, diesen Trend zu bremsen. Wir brauchen wenigstens ein Instrument, um das krebsartige Wuchern von Spielhöllen eindämmen zu können".
Laut Grundgesetz haben die Länder die Befugnis zur Gesetzgebung über die örtlichen Verbrauchs- und Aufwandssteuern. In Bayern ist dieses Recht zur Steuererhebung wesentlich eingeschränkt. Es bleibt die Hundesteuer als örtliche Aufwandsteuer und seit 2004 die Möglichkeit zur Erhebung einer Zweitwohnungssteuer. Schaidinger: "Bagatellsteuern helfen nicht gegen die strukturelle Unterfinanzierung der Kommunen. Aber: Die bayerischen Städte und Gemeinden sollen selbst entscheiden können, ob sie aus fiskalischen oder ordnungspolitischen Gesichtspunkten eine Steuer einführen wollen. Wenn die Spielautomatensteuer den Kommunen ein paar Tausend Euro mehr bringt, ist das ein positiver Nebeneffekt. Vor allem geht es den Städten und Gemeinden darum, der Ausbreitung von Spielhallen Einhalt zu gebieten. Eine Spielautomatensteuer ist nicht die optimale Lösung gegen den Boom der Automaten. Das ist nur ein Notbehelf, lieber wäre uns ein wirksames ordnungs- und baurechtliches Werkzeug"..
In Städten und Gemeinden - vor allem über 10.000 Einwohner - mehren sich Beschwerden, dass die Hallen mit Spielautomaten rapid zugenommen haben. Kommunalpolitiker klagen über den Widersinn, dass auf der einen Seite sich Kommunen in der Suchtprävention, Schuldnerberatung und Betreuung von verarmten oder zerrütteten Familien engagieren sollen. Auf der anderen Seite locken Spielhallen Kunden an und verursachen Sucht und soziale Probleme.
Für eine Stadt wie Augsburg könnte die Spielautomatensteuer ein Jahresvolumen von bis zu 2,5 Mio. Euro erreichen. Für eine Stadt wie Fürth könnte eine Spielautomatensteuer ein Aufkommen von bis zu 700.000 Euro bringen.
Verantwortlich für den Inhalt dieser Meldung: Bayerischer Städtetag.

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