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Senatskanzlei der Freien und Hansestadt Hamburg
Scoping für Moorburg-Kühlturm - BSU startet Genehmigungsverfahren
29.04.2010 / 14:20. Vattenfall beabsichtigt für das in Bau befindliche Kraftwerk Moorburg einen Hybrid-Kühlturm zu betreiben. Dieses bedeutet eine Änderung der Genehmigung für den Kraftwerksbau und setzt nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz ein neues, zusätzliches Genehmigungsverfahren in Gang. Genehmigungsbehörde ist die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU).Nach Prüfung der von Vattenfall eingereichten Unterlagen nach dem Umweltverträglichkeitsgesetz (UVPG) hat die BSU festgestellt, dass für den geplanten Hybrid-Kühlturm eine Umweltverträglichkeitsprüfung einschließlich einer Verträglichkeitsprüfung nach Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der EU durchgeführt werden muss. Für die Errichtung und den Betrieb des Kühlturms ist damit ein Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung nötig. Als ersten Schritt für die Umweltverträglichkeitsprüfung hat die Behörde nun ein sogenanntes Scoping-Verfahren eingeleitet und zu einem Scoping-Termin eingeladen.
Im Rahmen des Scopings (aus dem Englischen scope = Rahmen, Umfang oder to scope = gründlich betrachten) erhalten die zu beteiligenden Fach-Behörden sowie relevante Dritte wie Naturschutzverbände Informationen zum Vorhaben und zur Umweltverträglichkeitsprüfung und ihrem Untersuchungsrahmen.
Die beteiligten Behörden und Verbände erhalten dann im Rahmen des Scoping-Termins Gelegenheit, für die Umweltverträglichkeitsprüfung zu berücksichtigende Informationen, die ihnen vorliegen, der BSU zur Verfügung zu stellen und die aus ihrer Sicht notwendigen Untersuchungen zu benennen. Auf Basis dieses Scopings wird die BSU dann den voraussichtlichen Untersuchungsrahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung festlegen.
Verantwortlich für den Inhalt dieser Meldung: Senatskanzlei der Freien und Hansestadt Hamburg.

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