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Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft

Schutz des Wolfes ist unsere Pflicht

09.03.2010 / 15:25. Bezüglich der Medienberichte zur Forderung der Landkreise Bautzen und Görlitz nach einer Beendigung der Maßnahmen zum Schutz des Wolfes in Sachsen äußert sich Umweltminister Frank Kupfer wie folgt:

"Bisher habe ich keinerlei Signale über eine Ablehnung der notwendigen Maßnahmen zum Schutz des Wolfes aus den Landkreisen Bautzen und Görlitz erhalten. Ich bin verwundert über die Art und Weise der Information und werde umgehend das Gespräch mit den Verantwortlichen vor Ort suchen. Fakt ist aber: Gemäß der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) der Europäischen Union ist der Freistaat Sachsen verpflichtet, den Schutz der Wolfspopulation in Sachsen zu gewährleisten. Auch die Landkreise haben als Untere Naturschutzbehörde die Pflicht, den Wolf in ihrem Verantwortungsbereich zu schützen. Dies erfordert zahlreiche Begleitmaßnahmen, die im Rahmen des Sächsischen Managementplans Wolf festgelegt sind. Dazu gehört beispielsweise die ständige Information und Beratung der Bevölkerung in der Region, aber auch die Anfertigung von Rissgutachten, ohne die eine Entschädigung von Nutztierhaltern im Wolfsgebiet nicht möglich ist. Außerdem gehören die Überwachung des Wolfsbestandes, seiner weiteren Ausbreitung und das Erkennen eventueller verhaltensauffälliger Tiere zu den wichtigen Aufgaben. Der Managementplan ist unter Mitwirkung der Landkreise erarbeitet worden und ist eine europaweit anerkannte Regelung zum Naturschutz."


Hintergrund: Für die Umsetzung des Wolfsmanagementplans sind das Kontaktbüro "Wolfsregion Lausitz" in Rietschen und das Senckenberg-Museum in Görlitz zuständig. Der Landkreis Görlitz hat bereits 2008 die Trägerschaft für das Kontaktbüro übernommen. Dazu wurde bereits ein Dienstleistungsvertrag von 2010 bis 2012 abgeschlossen. Die Kosten trägt für beide Einrichtungen zu 100 Prozent der Freistaat Sachsen. Im vergangenen Jahr wurden für das Kontaktbüro insgesamt 54.500 Euro aus Landesmitteln zur Verfügung gestellt. Das Senckenberg Naturkundemuseum ist über einen jährlichen Werkvertrag für das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie tätig. Dafür sind im vergangenen Jahr 2009 rund 91.000 Euro Landesmittel bereitgestellt worden.

Verantwortlich für den Inhalt dieser Meldung: Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft.

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