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Justizministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Schiedsstellen- und Schlichtungsgesetz tritt zum 1. Oktober 2010 in Kraft
01.10.2010 / 07:44. Nach Verabschiedung des Landestages wird nun zum 1. Oktober 2010 die obligatorische vorgerichtliche Streitschlichtung eingeführt. Der Zugang zum Gericht wird in bestimmten zivilrechtlichen Streitfällen von der Durchführung eines obligatorischen vorgerichtlichen Güteverfahrens abhängig gemacht.Was bedeutet das?
Justizministerin Uta-Maria Kunisch (CDU) erläutert: "Obligatorische Streitschlichtung ist der obligatorische Versuch einer vorgerichtlichen Streitschlichtung. Konkret bedeutet dies: Wenn beispielsweise Grundstücksnachbarn streiten, muss derjenige, der das Gericht anrufen will, zunächst versuchen, das Problem mit seinem "Gegner" oder seiner "Gegnerin" einvernehmlich zu regeln, indem er dazu eine Gütestelle anruft."
Dies gilt auch, wenn Ansprüche wegen einer Ehrverletzung erhoben werden, die im privaten Umfeld begangen wurde.
"Bei dieser Art von Streitigkeiten", so die Ministerin weiter, "stehen sich die Streitparteien häufig räumlich und auch persönlich nahe. Nachbarn müssen auch in Zukunft weiterhin nebeneinander leben und miteinander auskommen - diese Erfahrungen hat wohl jeder von uns schon einmal gemacht. Deshalb lohnt sich gerade hier das Bemühen um eine einvernehmliche Regelung, den Konflikt auf Dauer beizulegen."
Die Schiedsstellen in den Gemeinden sind bereits die traditionellen und bewährten Anlaufpunkte bei der außergerichtlichen Suche nach Rechtsfrieden im räumlichen Nahbereich. Deshalb sollen sie auch bei der obligatorischen Streitschlichtung die tragende Rolle als Gütestelle spielen.
Verantwortlich für den Inhalt dieser Meldung: Justizministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern.

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