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Philologen-Verband Nordrhein-Westfalen

Schiedsspruch: Versorgungschancen nicht genutzt

24.09.2010 / 19:00. Schiedsspruch: Versorgungschancen nicht genutzt Die Hausärzteverbände Nordrhein und Westfalen-Lippe begrüßen, dass das erste Schiedsverfahren in Nordrhein-Westfalen nach nunmehr rund achtmonatiger Verhandlungsdauer durch Schiedsspruch beendet wurde.

„Der Schiedsspruch übernimmt die von den Hausärzteverbänden vorgeschlagene Vergütungssystematik mit einer weitgehenden Pauschalisierung der Leistungen, insbesondere der kontaktunabhängigen Pauschale. Damit ist ein maßgeblicher Erfolg

auch in NRW gelungen: Abkehr vom intransparenten und ungerechten KV-Honorar hin zu einer leistungsgerechten und klaren Abrechnung ohne bürokratischen Aufwand, die den Hausärzten die Zeit für ihre Patienten gibt, die sie im KV-System den Abrechnungsregeln widmen müssen“, so Dirk Mecking, Vorsitzender des Hausärzteverbandes Nordrhein. „Die festgelegte Obergrenze von 72 Euro pro Quartal und die Laufzeit bis Ende 2013 eröffnet den Hausärzten in NRW die dringend notwendige Perspektive, über die HzV die Zukunft ihrer hausärztlichen Praxis zu sichern – angesichts des bereits heute deutlich spürbaren Hausärztemangels in den ländlichen Regionen NRWs ein wichtiger Baustein, um die wohnortnahe Versorgung der Versicherten mittelfristig zu sichern.“

Der Vertrag enttäuscht allerdings unter dem Gesichtspunkt einer Versorgungssteuerung der Patienten im Rahmen der hausarztzentrierten Versorgung. „Der Schiedsvertrag geht leider an vielen Bedürfnissen der Patientinnen und Patienten in NRW vorbei. So werden Besuche im Pflegeheim pro Versicherten nur noch zweimal pro Jahr vergütet und dies auch nur bei zehn Prozent der Versicherten“, so Dirk Mecking, Vorsitzender des Hausärzteverbandes Nordrhein. „Ohne Besuche der Hausärzte werden Pflegeheimbewohner viel häufiger ins Krankenhaus eingewiesen – eine solche Regelung ist schlecht für die Betroffenen und teuer. Sie ermöglicht keine optimale Versorgung und ist zugleich unwirtschaftlich, stellt Mecking fest. Auch die Versorgung bei psychosomatischen Erkrankungen, die mit die höchsten Steigerungsraten im Krankheitsspektrum aufweisen, ist nicht im Interesse der Betroffenen ausgestaltet.

„Gerade eine rechtzeitige Abklärung solcher Erkrankungen beim Hausarzt kann teure Folgekosten, Krankenhauseinweisungen und Drehtüreffekte verhindern, da der Hausarzt die Koordination der weiteren Behandlung übernimmt. Genau dies ist aber durch den Schiedsspruch nicht gewährleistet, da diese Versorgung auch hier nur bei 10 Prozent der Versicherten durch die Krankenkassen honoriert wird – obwohl die psychischen Erkrankungen laut Arbeitsunfähigkeitsstatistik der DAK im Gesundheitsreport 2009 bei Männern auf dem vierten Platz stehen und bei Frauen sogar auf dem dritten Platz“, so Norbert Hartmann. Aus diesem Grund haben die Hausärzteverbände die übrigen Schiedsverfahren gegen die Krankenkassen in Nordrhein-Westfalen zunächst ruhend gestellt. „Die Versorgungsprobleme in NRW werden durch einen solchen Vertrag nicht
hinreichend gelöst, daher sind wir diesen Schritt gegangen.“

In NRW haben bisher die Vereinigte IKK, die Techniker Krankenkasse sowie die Krankenkasse für den Gartenbau einen freiwillig vereinbarten Vertrag zur hausarztzentrierten Versorgung mit den Hausärzteverbänden abgeschlossen.

Verantwortlich für den Inhalt dieser Meldung: Philologen-Verband Nordrhein-Westfalen.

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