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Landesverband Ambulantes Operieren Land Hessen e.V.
Ärzte-Beschwerde gegen die Bundesrepublik an die EU-Kommission wegen unzulässiger Beihilfen für Krankenhäuser
01.10.2010 / 11:06. Die in Deutschland im LAOH zusammengeschlossenen ambulanten Operateure und Anästhesisten wehren sich mit einer förmlichen Beschwerde an die EU-Kommission gegen geplante rechtswidrige Beihilfen der Bundesrepublik Deutschland für Krankenhäuser durch die von Gesundheitsminister Rösler (F.D.P.) auf den Gesetzgebungsweg gebrachte sogenannte „Gesundheitsreform“ und sprechen von einer massiven Wettbewerbsverzerrung und damit Verletzung zwingenden EG-Rechts.So soll nach Röslers Gesetzentwurf die Anzahl bisher außerbudgetärer ambulanter Operationen bei den niedergelassenen Fachärzten künftig beschränkt, also gedeckelt werden. Dagegen werden den Krankenhäusern solche Restriktionen nicht auferlegt. „Dies ist eine schreiende Ungerechtigkeit und eine rechtswidrige Bevorzugung der ohnehin subventionierten Krankenhäuser, die wir uns nicht länger gefallen lassen werden, wetterte der 1. Vorsitzende des LAOH, Dr. Thomas Wiederspahn-Wilz.
„Unsere Beschwerde richtet sich weiterhin dagegen, dass der Bundesgesetzgeber in Deutschland staatlich subventionierten Krankenhausträgern die Möglichkeit eröffnet, auch dort nicht budgetiert ambulant tätig zu sein, wo niedergelassene Fachärzte eine hochwertige operative Versorgung wohnortnah – nun unter dem Diktat einer Mengenbegrenzung - sicherstellen“, so Dr. Wiederspahn-Wilz weiter. Indem niedergelassene Fachärzte auf diese Weise einem subventionierten Wettbewerb ausgesetzt würden, sinke deren Bereitschaft, ihre Praxen in schwachbesiedelten Regionen aufrecht zu erhalten oder sich dort niederzulassen. Damit schicke sich Rösler all seinen Beteuerungen zum Trotz an, eine Versorgungswüste auf dem flachen Land mit zu verursachen. Ohnehin sind niedergelassene Operateure dadurch benachteiligt, dass sie ihre medizinischen Geräte, Operationssäle und Gebäude komplett selbst finanzieren, während im Krankenhaus solche Investitionen im Rahmen der ‚dualen Finanzierung‘ durch den Staat und damit letztlich durch den Steuerzahler, finanziert würden.
„Diese Ungleichbehandlung ist nicht nur eine große Last für die ambulanten Operateure und Anästhesisten, sie verschlechtert auf Dauer die medizinische Versorgung vor allem in ländlichen Regionen, worunter vor allem die Patienten leiden müssen“, so Wiederspahn-Wilz. Wenn von der Bundesregierung künftig immer mehr ambulante Operationen in subventionierten Krankenhäusern „umgesteuert“ werden, die jedes Jahr Verluste machen, dann trägt ausgerechnet ein Gesundheitsminister der FDP zu weniger Wettbewerb und zu weiter steigenden Kosten im Gesundheitssystem bei. „Dies ist geradezu grotesk“, wundert sich der 1. Vorsitzende des LAOH.
Da Appelle und Argumente von Fachleuten an der Politik, insbesondere an Minister Rösler abperlen, hat der LAOH eine auf Medizin- und EU-Recht spezialisierte Anwaltskanzlei eingeschaltet. Diese hat bereits förmlich Beschwerde bei der EU-Kommission erhoben. Die gleiche Kanzlei hat bereits in der Vergangenheit erfolgreich einen Verstoß gegen EU-Beihilferecht gerügt. So hatte die EU-Kommission die Quersubventionierung des stationären Gesundheitssektors im Rahmen der dualen Finanzierung als beihilferechtlich höchst problematisch erachtet und seinerzeit Ermittlungen aufgenommen. Damals ging es um ein geplantes „Medizinisches Versorgungszentrum“, das vom Landkreis finanziert werden sollte. Aufgrund der Intervention des LAOH bei der EU Kommission wurden diese Pläne gestoppt.
Durch die Bevorzugung subventionierter Krankenhäuser wird die Anzahl ambulanter Operationen im niedergelassenen Bereich beschränkt. Kassenpatienten werden geradezu zwangsweise in subventionierte Operationssäle von Krankenhäusern gedrängt. Das könnte genau der Tropfen sein, der für die EU-Kommission das beihilferechtliche Fass zum Überlaufen bringt. Sehr zu Recht sieht die EU-Kommission die Subventionierung des sich auf die ambulante Versorgung ausdehnenden stationären Krankenhaussektors äußerst kritisch. „Warum nun der zuständige Bundesminister ohne Not die Axt an das von der Bundesrepublik selbst geforderte Monti-Papier anzulegen versucht, ist für mich nicht nachvollziehbar“, erläuterte LAOH-Rechtsanwalt Harald Nickel, dessen Kanzlei NICKEL Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft Hanau/Frankfurt am Main die Beschwerde ausgearbeitet hat.
Verantwortlich für den Inhalt dieser Meldung: Landesverband Ambulantes Operieren Land Hessen e.V..

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