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Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr des Landes Schleswig-Holstein

Restrukturierung der HSH-Nordbank: Schleswig-Holstein und Hamburg lehnen "AidA"-Modell ab und werden Antragsfrist verstreichen lassen

24.09.2010 / 14:31. Nachdem die HSH-Nordbank AG im Zuge der Finanzmarktkrise seit 2009 strategisch neu ausgerichtet wird und von den Anteilseignern im vergangenen Jahr massiv gestützt werden musste, nehmen die Länder Schleswig-Holstein und Hamburg nun eine weitere Weichenstellung vor. Wie Schleswig-Holsteins Wirtschaftsminister Jost de Jager heute (24. September) mitteilte, werden beide Länder die vom Bund eingeräumte Möglichkeit, so genannte strukturierte Wertpapiere und nicht strategische Aktiva in eine bundesrechtliche Abwicklungsanstalt (AidA) zu verlagern, nicht wahrnehmen.


"Aufgrund der bereits bestehenden Garantie der beiden Länder führt eine "AidA"-Lösung zu keinen wesentlichen Vorteilen. Demgegenüber erweitert sie die Haftung der Länder erheblich und dauerhaft", so de Jager. Insbesondere übernehme der Bund keine Haftung für die Altlasten der HSH Nordbank AG. Darüber hinaus bestünden wesentliche Nachteile wie etwa entstehende Zusatzkosten für die Errichtung und den Betrieb der "AidA" sowie negative Auswirkungen auf das derzeit laufende EU-Beihilfeverfahren. Darum hätten beide Länder vereinbart, die Antragsfrist für die "AidA"-Option beim Bund verstreichen lassen", so de Jager.

Der Entscheidung war eine umfassende Analyse der Vor- und Nachteile beider Lösungen vorausgegangen.

Verantwortlich für den Inhalt dieser Meldung: Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr des Landes Schleswig-Holstein.

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