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Kraftfahrer-Schutz e.V.
Prozesslawine nach Vulkanausbruch erwartet
19.04.2010 / 16:55.
Wohl dem, der eine Rechtsschutzversicherung hat Hunderttausende Urlauber und Geschäftsreisende sind von den Flugausfällen betroffen, die vom Vulkanausbruch in Island verursacht wurden. Viele werden die Folgen erst noch zu spüren bekommen, meint der Automobilclub Kraftfahrer-Schutz (KS), denn wer zahlt für zusätzliche Übernachtungen, die durch den "Zwangsurlaub" nötig wurden? Und wer kommt für Bahntickets oder Mietwagen auf, ohne die man nicht zum Reiseziel oder zurück gekommen wäre? Was ist mit der bereits bezahlten Urlaubsreise, die man nur verspätet oder gar nicht mehr antreten kann? Nach Ansicht des KS werden einige dieser Fragen nur mit Hilfe eines Rechtsanwalts zu klären sein. Wer da eine Rechtsschutzversicherung besitzt, braucht zumindest den Rechtsstreit nicht zu fürchten. Zwar gibt es im Internet zahlreiche Tipps, wie man sich verhalten soll, was man von Reiseveranstalter oder Fluggesellschaft fordern kann, wenn der Flug ausgefallen ist und welche Gebühren für die Umbuchung berechnet werden dürfen. Trotzdem lässt sich oft nicht generell klären, wer Übernachtungs- und Verpflegungskosten in der Wartezeit übernimmt und wie lange. Auch sind arbeitsrechtliche Konsequenzen nicht auszuschließen, falls die verspätete Rückreise aus dem Osterurlaub dazu führt, dass man nicht pünktlich an seinen Arbeitsplatz zurückkehren kann. Die Experten der zur KS-Gruppe gehörenden Auxilia Rechtsschutzversicherung raten deshalb grundsätzlich, telefonisch Kontakt mit dem Versicherer aufzunehmen. Manche Fragen lassen sich in der telefonischen Beratung schon vorab klären. Wichtig ist vor allem, sämtliche Belege für Ausgaben aufzuheben, die aufgrund der Flugausfälle entstanden sind. Außerdem warnen die Auxilia-Juristen, übereilt irgendwelche Einverständniserklärungen zu unterschreiben, wenn berechtigte Zweifel bestehen.
Verantwortlich für den Inhalt dieser Meldung: Kraftfahrer-Schutz e.V..
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