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Bundesversicherungsamt

Pressemitteilung des Schätzerkreises beim Bundesversicherungsamt

30.09.2010 / 16:55. Gemeinsame Erklärung des Schätzerkreises der gesetzlichen Krankenversicherung vom 30. September 2010 Bei seiner heutigen Sitzung kam der GKV-Schätzerkreis zu einer einvernehmlichen Prognose der Einnahmen und Ausgaben der Gesetzlichen Krankenversicherung für die Jahre 2010 und 2011. Dabei wurden bei der Schätzung des Jahres 2011 die in der

Gesetzgebung befindlichen Neuregelungen (GKV-Finanzierungsgesetz, Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes, Haushaltsbegleitgesetz 2011) berücksichtigt.

Schätzergebnis 2010

Aufgrund der günstigen konjunkturellen Entwicklung wird der Gesundheitsfonds höhere Einnahmen erzielen als bislang erwartet. Mit 173,5 Mrd. € werden diese voraussichtlich 1 Mrd. € höher ausfallen als zuletzt auf der Basis der gesamtwirtschaftlichen Eckdaten des Frühjahres geschätzt. Die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds betragen unverändert
170,3 Mrd. €. Aus dem hieraus resultierenden Überschuss kann die gesetzliche Vorgabe zum Aufbau der Liquiditätsreserve in Höhe von mindestens 20 % einer Monatsausgabe voraussichtlich bereits zum Jahresende 2010 erreicht werden.

Die geschätzten Ausgaben der Krankenkassen betragen 172,4 Mrd. €. Hiervon werden 170,3 Mrd. € durch Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds gedeckt. Weitere Einnahmen der Krankenkassen, wie z.B. Zusatzbeiträge, sind nicht Gegenstand der Schätzung.

Schätzergebnis 2011

Für das Jahr 2011 werden Einnahmen des Gesundheitsfonds in Höhe von 181,1 Mrd. € erwartet. Die voraussichtlichen Ausgaben der Krankenkassen betragen 178,9 Mrd. €. Damit können im Jahr 2011 voraussichtlich alle Ausgaben der Krankenkassen durch Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds im Durchschnitt gedeckt werden. Der zusätzliche Bundeszuschuss in Höhe von 2,0 Mrd. € kann somit in voller Höhe der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds zugeführt werden und steht zur Finanzierung des Sozialausgleichs in den Folgejahren zur Verfügung.

Verantwortlich für den Inhalt dieser Meldung: Bundesversicherungsamt.

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