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Pressemitteilung
10.06.2010 / 14:10. Nach dem Urteil des EuGH vom 2.7.2009zur Rechtmäßigkeit der Eintragung der Bezeichnung "Bayerisches Bier g.g.A." in einem Rechtsstreit des Bayerischen Brauerbundes e.V. gegen die BAVARIA Brauerei in Italien hat am 10.6.2010 in einem weiteren Verfahren eine mündliche Verhandlung vor dem EuGH stattgefunden.Ausgangspunkt dieses Verfahrens sind Rechtsfragen des Bundesgerichtshofs (BGH) an den EuGH in einem weiteren Rechtsstreit des Bayerischen Brauerbundes gegen die BAVARIA Brauerei, der die Löschung der letzten noch in Deutschland geschützten BAVARIA Marke ("Bavaria Holland Beer") betrifft.
An dieser Verhandlung haben neben dem Bayerischen Brauerbund e.V. und der holländischen BAVARIA Brauerei die Europäische Kommission, sowie Vertreter der Bundesrepublik Deutschland, der Niederlande und Griechenlands teilgenommen.
Alle Verfahrensbeteiligten haben zu den vom BGH aufgeworfenen, komplizierten Rechtsfragen in Plädoyers Stellung genommen. Der BBB hat, wie die Mehrheit der Verfahrensbeteiligten, eine Lösung vorgeschlagen, die zur Löschung der in Deutschland eingetragenen Marke der BAVARIA Brauerei beim deutschen Patent- und Markenamt führen würde.
In diesem, zweiten aus Deutschland kommenden Verfahren vor den EuGH, wird der Generalanwalt am 16.9.2010 seine Schlußanträge stellen. In diesen Schlußanträgen wird er dem EuGH Vorschläge zur Beantwortung der Rechtsfragen des BGH unterbreiten. Das Urteil des EuGH wird voraussichtlich Anfang des Jahres 2011 ergehen. Über den Fortgang des Verfahrens wird der Bayerische Brauerbund berichten.
Verantwortlich für den Inhalt dieser Meldung: Bayerischer Brauerbund.

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