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ABDA Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände

Prävention für Schwangere Neuer Infoflyer in Apotheken

01.10.2010 / 09:58. Drogenbeauftragte und Apotheker informieren über die Risiken des Alkohol-, Tabak- und Medikamentenkonsums in der Schwangerschaft

Schwangere sollten auf Alkohol, Tabak und - soweit möglich - auf Medikamente verzichten, denn sie gefährden die Gesundheit des ungeborenen Kindes. Ein Infoflyer für Schwangere ist ab sofort bundesweit in mehr als 2100 Apotheken erhältlich. Entwickelt wurde der Flyer von der Drogenbeauftragten der Bundesregierung, Mechthild Dyckmans, in Kooperation mit der ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände. Die Präsidentin der Bundesapothekerkammer, Erika Fink, dazu: "Vorbeugen ist besser als heilen. Apotheken sind für Schwangere eine wichtige Anlaufstelle in Gesundheitsfragen."


Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Mechthild Dyckmans, erklärt dazu:

"Ich freue mich sehr über die große Resonanz, die der Flyer bei den Apotheken gefunden hat. Weit über 100.000 Flyer wurden von den Apotheken bestellt. Das ist ein großer Erfolg. In den nächsten Wochen wird der Flyer die Apothekerinnen und Apotheker darin unterstützen, mit den Schwangeren und ihren Partnern über die Risiken des Alkohol, Tabak und Medikamentenkonsums in der Schwangerschaft ins Gespräch zu kommen. Denn: Damit ein Kind gesund zur Welt kommt, muss in der Schwangerschaft gelten: Kein Alkohol, kein Tabakrauch und Medikamente nur nach Rücksprache mit dem Arzt oder Apotheker!"

Der Flyer informiert in knapper und plakativer Form über die Gefahren des Alkohol- und Tabakkonsums für das ungeborene Kind. Er motiviert die Schwangeren, das Gespräch mit ihrem Arzt und Apotheker zu suchen, bevor sie ein Medikament einnehmen oder wenn sie Hilfe benötigen, um rauchfrei und ohne Alkohol durch die Schwangerschaft zu kommen. Darüber hinaus gibt er Hinweise auf Telefonhotlines der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung und Internetadressen mit weitergehenden Informationen.

Eine Ansicht des Flyers ist als Pdf-Datei unter www.drogenbeauftragte.de und www.abda.de abrufbar.

Verantwortlich für den Inhalt dieser Meldung: ABDA Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände.

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