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DIE LINKE. Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt
Polizei Dessau Roßlau – widerrechtliche Datenspeicherung
06.09.2010 / 14:35. Zur heutigen Beratung des 10. Parlamentarischen Untersuchungsausschusses erklärt Gudrun Tiedge, Obfrau der LINKEN imAusschuss: „Der Ausschuss befasste sich heute mit "Fragen der unverhältnismäßigen Datenspeicherung" in der Polizeidirektion Dessau-Roßlau (vormals Dessau). Neben weiteren Zeugen wurde der Sachverständige Dr. v. Bose,
Datenschutzbeauftragter des Landes, der einen Zwischenbericht vorlegte, angehört.
Nach jetzigem Erkenntnisstand steht für DIE LINKE fest, dass die erfolgte "Datensicherung rechtlich unzulässig" war. Sie erfolgte ausschließlich zum Zweck der "Vorbereitung von Disziplinarverfahren" gegen drei Staatsschutzbeamte im Rahmen von Verwaltungsermittlungen. Diese hatten Vorgesetzten 2007 öffentlich vorgeworfen, sie bei Ermittlungen gegen die rechte Szene ausbremsen zu wollen.
Nochmals zur Verdeutlichung: Über einen Zeitraum von mehreren Jahren wurden auf Datenträgern personenbezogene Daten von 243 Betroffenen gespeichert, *ohne dass diese davon informiert *waren. Damit wurde das "Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung" klar verletzt.
Neben der datenschutzrechtlichen Seite spielt für DIE LINKE noch ein anderer Aspekt eine wichtige Rolle, nämlich die "Verletzung der Fürsorgepflicht gegenüber den drei betroffenen Staatsschutzbeamten".
In weiteren Zeugenvernehmungen muss es jetzt darum gehen, weitere "Klarheit in den so genannten „Datenschutzskandal" bei der Dessauer Polizei zu bringen.“
Verantwortlich für den Inhalt dieser Meldung: DIE LINKE. Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt.

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