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Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit

"Pläne der Bundessozialministerin von der Leyen sind bürokratisch und wirklichkeitsfern"

23.09.2010 / 11:30. Entwurf der Bundesregierung zur Neuregelung des Sozialgesetzbuchs II und XII Sozialministerin Heike Taubert (SPD):

Die Thüringer Ministerin für Soziales, Familie und Gesundheit, Heike Taubert (SPD), hat den Entwurf der Bundesregierung zur Neuregelung des Sozialgesetzbuches II und XII kritisiert.


"Die Pläne der Bundessozialministerin von der Leyen zur Neuregelung der Leistungen für langzeitarbeitslose Menschen sind zu bürokratisch und nicht an der Lebenswirklichkeit der Menschen orientiert. Sie werden armen Kindern wenig helfen", sagte Heike Taubert.

Die Thüringer Sozialministerin bezieht sich dabei insbesondere auf die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Gewährleistung der Teilhabe von Kindern an Bildung und soziokulturellen Angeboten. "Mich stören vor allem die im Gesetzentwurf vorgesehenen Gutscheinregelungen für das Mittagessen in Schulen und Kindergärten, für Nachhilfe sowie die Teilnahme an Angeboten in Vereinen und Verbänden. Die Regelungen sind offensichtlich wenig durchdacht und verursachen eine ungeheure Bürokratie. Gutscheinregelungen diskriminieren zudem all die Eltern, die sehr wohl verantwortungsbewusst und im Interesse ihrer Kinder mit den zur Verfügung gestellten Mitteln umgehen. Sie drücken aber auch Kindern in Schulen, Kindergärten und Vereinen einen 'Hartz-IV-Stempel' auf", sagte Heike Taubert.

Laut Thüringer Sozialministerin ist die im Gesetzentwurf vorgesehene Förderung für Teilhabe und Essensversorgung mit einem Betrag von rund 30 Euro pro Kind und Monat völlig unzureichend. "Ich plädiere stattdessen für eine stärkere Beteiligung des Bundes an den von den Ländern und Kommunen bereitzustellenden Angeboten im Bereich der Bildung und der Daseinsfürsorge. Bedarfsgerechte Strukturen wie Ganztagsschulen, Kindertageseinrichtungen und Jugendfreizeitangebote und deren kostenlose Nutzung sind sinnvoller als bürokratische Monster", sagte Heike Taubert.

Bundesweit sind von Leistungen nach SGB II (Langzeitarbeitslose) und SGB XII (Sozialhilfe) insgesamt etwa 1,7 Millionen Kinder abhängig, allein in Thüringen 52.000 Kinder. Am 9. Februar hatte das Bundesverfassungsgericht die Berechnungsgrundsätze für die Leistungen an die insgesamt mehr als 6,5 Millionen Hartz-IV-Empfänger in Deutschland verworfen. Die Richter verlangten für die Berechnung ein transparentes und sachgerechtes Verfahren nach dem tatsächlichen Bedarf.

Verantwortlich für den Inhalt dieser Meldung: Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit.

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