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BDU Berufsverband Deutscher Tanzlehrer
Pauschalvertrag des BDT mit der GEMA
15.09.2010 / 07:18. Der Berufsverband Deutscher Tanzlehrer e.V. (BDT) freut sich bekannt geben zu können, dass im Sommer 2010 nach mehrjährigen Verhandlungen des BDT mit der GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführung und mechanischeVervielfältigungsrechte) ein Pauschalvertrag abgeschlossenen werden konnte, der Tanzschulen in Deutschland endlich eine rechtssichere und gleichzeitig wirtschaftlich vertretbare Grundlage für die Nutzung von Musik bei ihrer Arbeit gibt. Mitgliedern des Berufsverbandes Deutscher Tanzlehrer stehen mit diesem Vertrag die bestmöglichen Konditionen zur Verfügung, die aktuell von der GEMA in Deutschland für Tanzschulen gewährt werden. Zunächst wurde der Vertrag mit einer einjährigen Laufzeit geschlossen. Die GEMA hat allerdings bereits zugesagt, die Vereinbarung im kommenden Jahr auf gleichem Niveau fortzuführen.
Informationen für interessierte Tanzschulinhaber zu diesem Vertrag sind in der Geschäftsstelle des BDT oder auch auf der Internetseite des Verbandes unter http://www.bdt-ev.de erhältlich.
Verantwortlich für den Inhalt dieser Meldung: BDU Berufsverband Deutscher Tanzlehrer.

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