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"Onlinegeschäfte rechtssicher gestalten"
13.09.2010 / 09:27. Veranstaltung der IHK Ulm am 29. September 2010 Unternehmen müssen bei Onlinegeschäften umfangreiche Informationspflichten beachten. Unterstützung bei der rechtssicheren Gestaltung von Onlinegeschäften bietet dieIHK Ulm mit einer Informationsveranstaltung am 29. September. Teledienstegesetz und Fernabsatzgesetz zwingen Unternehmen zur Erfüllung weit reichender Informationspflichten. Diese reichen von der Anbieterkennzeichnung (Impressum) bis zur Widerrufsbelehrung gegenüber Verbrauchern. Alle Pflichtangaben sind an der richtigen Stelle zu platzieren und müssen bestimmte formale Anforderungen erfüllen. Auch das Urheberrecht und der Markenschutz spielen eine große Rolle. Wer zum Beispiel Fotos, Karten oder Texte auf seine Homepage integriert, muss das Urheberrecht beachten, sofern diese Inhalte nicht selbst erstellt wurden. Zudem sollte rechtzeitig geklärt werden, ob der genutzte Unternehmensname oder die eingetragene Domain nicht bereits gegen Markenrecht verstößt. Denn kleine Fehler bergen oft große Risiken: Ordnungsgeld und Abmahnungen mit Vertragsstrafen drohen. Wie man diese Risiken auch im Internet vermeidet, erläutert Rechtsanwalt Dr. Rolf Diekmann, Lichtenstein, Körner und Partner, Partnerschaftsgesellschaft, Stuttgart.
Die kostenpflichtige Veranstaltung (35,00 Euro) findet am Mittwoch, 29. September, von 17 bis 20 Uhr, bei der IHK Ulm, Haus der Wirtschaft (Olgastraße 97-101, 89073 Ulm), statt.
Verantwortlich für den Inhalt dieser Meldung: IHK Ulm.

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