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CDU-Landtagsfraktion Mecklenburg-Vorpommern

Neuregelung der Rundfunkfinanzierung bringt Verbesserung - Landesparlamente in Anhörung zur Neuregelung einbeziehen

30.09.2010 / 13:11. Der medienpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Dr. Armin Jäger, sieht mit der angestrebten Neuregelung der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks für viele Beitragszahler fühlbare Verbesserungen. Er forderte zugleich eine Einbeziehung der Landtage in das laufende Anhörungsverfahren zum 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag.


"Die Arbeiten an der neuen Rundfunkfinanzierung bewegen sich nun in eine entscheidende Phase. Der Weg von der GEZ-Gebühr zu einem geräteunabhängigen Beitrag wird für alle Beitragszahler Verbesserungen bringen. Das System wird einfacher, gerechter und schlanker. Das bürokratische Kontrollsystem der GEZ mit den Außendienstbeauftragten wird überflüssig. Jetzt gilt es, die klaren Leitlinien der Reform nicht aus den Augen zu verlieren.

Für die CDU ist es deshalb wichtig, die Kernelemente der Reform noch einmal herauszustellen:

1.Gebührenstabilität:

Bürger und Unternehmen dürfen nicht stärker belastet werden als bisher. Zugleich müssen den Öffentlich-Rechtlichen Rundfunkanstalten aber ausreichende Mittel zur Verfügung stehen, um ihren Handlungsauftrag und die Qualität ihrer Programme zu gewährleisten.

2.Einfachheit des Systems:

Leitgedanke der Reform der Rundfunkgebühren ist die Idee einer geräteunabhängigen Abgabe (Haushaltsabgabe und Betriebsstättenabgabe). Der Aufwand bei der Erhebung wird dadurch erheblich verringert. Aus diesen Gründen sollten Systembrüche im derzeitigen Entwurf des 15. Rundfunkstaatsvertrags verändert werden. So wäre z.B. die bisher vorgesehene Berücksichtigung nicht-privater Kraftfahrzeuge (eine geräteabhängige Anknüpfung) mit einem hohen bürokratischen Aufwand verbunden.

3.Mittelstandsfreundlichkeit:

Die Belastung von mittelständischen Unternehmen soll nicht steigen und der Verwaltungsaufwand nicht unverhältnismäßig hoch sein. Es muss für Familienbetriebe auch weiterhin rentabel bleiben, wenn z. B. kleine Ferienzimmer vermietet werden.

4.Soziale Gerechtigkeit:

Es sollen - auch weiterhin - die Möglichkeiten der Beitragsbefreiung für solche Menschen erhalten bleiben, denen es an ausreichenden Mitteln zur Mitfinanzierung des Öffentlich-Rechtlichen Rundfunks fehlt.

Angesichts der grundsätzlichen Bedeutung des 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrages, mit welchem die Finanzierung des Öffentlich-rechtlichen Rundfunks auf eine ganz neue Grundlage gestellt wird, erwartet die CDU-Fraktion eine Beteiligung von Vertretern der Länderparlamente an der Anhörung zum neuen Staatsvertrag am 11. Oktober 2010 in Berlin. Dies hat der Vorsitzende der AG Medien der CDU/CSU-Fraktionsvorsitzendenkonferenz, Dr. Christian von Boetticher, inzwischen gegenüber der federführenden Staatskanzlei von Rheinland-Pfalz eingefordert. Es ist nicht sinnvoll, die Landesparlamente die den Staatsvertrag am Ende beschließend sollen, von dieser wichtigen Anhörung auszuschließen", so Dr. Armin Jäger.

Verantwortlich für den Inhalt dieser Meldung: CDU-Landtagsfraktion Mecklenburg-Vorpommern.

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