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Steuerberaterkammer Hessen

Neues Urteil zur Erbschaftssteuer bei homo-sexuellen Lebenspartnern

06.09.2010 / 08:45. Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass homo-sexuelle Lebenspartner bei der Erbschaftssteuer gegenüber Eheleuten nicht benachteiligt werden dürfen. Eine Ungleichbe-handlung von Ehe und eingetragener Lebensgemeinschaft verstößt gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz des Grundgesetzes.

Betroffen von diesem Urteil sind erstmal alle Schenkungen und Erbschaften vor der Erbschaftssteuerreform, das heißt von 2001 bis 2008. Für diese Altfälle wird bis zum Jahresende eine Neu-regelung gefunden. Nach der Erbschaftssteuerreform ab 2009 ist schon teilweise die Ungleichbehandlung aufgehoben worden. Eine vollständige Gleichstellung wird allerdings erst durch das Jahressteuergesetz 2010 erfolgen.


Alle Steuerbescheide aus dem Zeitraum vor der Erbschaftssteuer-reform und solche, die noch bis zur vollständigen Angleichung des Gesetzes erstellt werden, sollten auf jeden Fall offen gehalten werden, indem Einspruch eingelegt wird.
Um das optimale Vorgehen im Einzelfall abzustimmen, empfiehlt es sich einen Steuerberater hinzuzuziehen. Diese sind u.a. im Steuerberatersuchdienst der Steuerberaterkammer Hessen unter www.stbk-hessen.de zu finden.

Verantwortlich für den Inhalt dieser Meldung: Steuerberaterkammer Hessen.

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