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Landesverband Hessen des Naturschutzbundes Deutschland
Neues Naturschutzgesetz
09.09.2010 / 10:10. Feldgehölze, alte Hohlwege, Trockenmauern und landschaftsprägende Einzelbäume sind in Hessen bedroht. Sie fallen immer öfter der Flurbereinigung und der Intensivierung der Landwirtschaft zum Opfer. Deshalb fordert der NABU, diese Hessen-typischen Lebensräume bei der anstehenden Neuregelung des Naturschutzgesetzes wieder als schützenswerte Biotope auszuweisen. „In der oft leergeräumten Feldflur sind kleine Gehölze, Hohlwege, Trockenmauern und Einzelbäume wichtige Rückzugsgebiete für seltene Tiere und Pflanzen“, erklärte Gerhard Eppler, Landesvorsitzender des NABU Hessen.Bei der letzten Änderung des hessischen Naturschutzgesetzes im Jahr 2006 waren diese Lebensräume aus dem Katalog schützenswerter Biotope mit der Begründung herausgestrichen worden, nicht mehr Natur schützen zu wollen, als unbedingt nötig (und vom Bundesnaturschutzgesetz vorgeschrieben). Im Internationalen Jahr der biologischen Vielfalt sei es ein Gebot der Stunde, so Eppler, diesen Fehler rückgängig zu machen. Eppler appellierte an Umweltministerin Lucia Puttrich, bei der Neuregelung des Gesetzes an dieser Stelle ein deutliches Zeichen für mehr Naturschutz in Hessen zu setzen. Nicht zuletzt besäßen Gehölze, Hohlwege, Trockenmauern und Einzelbäume auch einen großen Erholungs- und Erlebniswert für die Menschen.
Als unsinnig bezeichnete Eppler die Vorrangregelung für den Vertragsnaturschutz im neuen Gesetzesentwurf: „Wenn man stets erst langwierige Verträge mit allen Grundeigentümern aushandeln muss, um bedrohte Tiere und Pflanzen zu retten, ist es oft schon zu spät. Die Vorrangregelung ist ein Bürokratiemonster, das der Natur mehr schadet als nützt!“ Sinnvoll sei es, der Naturschutzbehörde im jeweiligen Einzelfall die Entscheidung zu überlassen, wie die Natur am besten gesichert werden kann. Das könne mal ein Vertrag und mal die Ausweisung eines Schutzgebietes sein. Der aktuelle Gesetzentwurf lege der Verwaltung hier unnötige Fesseln an. „Bei der Neuregelung des Naturschutzgesetzes kann die Umweltministerin zeigen, dass sie einen modernen und nachhaltigen Naturschutz befördert“, hofft Eppler auf die Einsicht der Amtschefin.
Die am Donnerstag in den Landtag eingebrachte Neuregelung des Naturschutzrechts soll hessische Ergänzungen zum seit März gültigen Bundesnaturschutzgesetz schaffen. Der NABU fürchtet den Auftakt eines „Dumping-Wettbewerbs“ um das schlechteste Naturschutzgesetz der Bundesländer, um Investoren anzulocken.
Verantwortlich für den Inhalt dieser Meldung: Landesverband Hessen des Naturschutzbundes Deutschland.

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