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Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen

Neue Privilegien für den Fiskus durch die Hintertür

29.09.2010 / 12:53. Zum Vorhaben der Bundesregierung, neue Privilegien für den Fiskus in die Insolvenzordnung einzufügen, erklären Christine Scheel, Mittelstandbeauftragte, und Ingrid Hönlinger, Sprecherin für Demokratiepolitik:

Die drei neuen Privilegien zugunsten des Fiskus werden mögliche Betriebsfortführungen im Rahmen von Insolvenzplanverfahren konterkarieren. Bereits insolventen Unternehmen wird zusätzlich Liquidität entzogen, die sie im Rahmen von Insolvenzplanverfahren dringend benötigen würden. Damit wird das zentrale Ziel des Gesetzentwurfs der Bundesjustizministerin, nämlich das Insolvenzplanverfahren zu stärken, untergraben.


Mit den von der Bundesregierung geplanten Maßnahmen zur Bevorzugung des Fiskus gegenüber anderen Gläubigern sollen nach Einschätzung der Bundesregierung 390 Millionen Euro Mehreinnahmen im Jahr reingeholt werden.

Dabei ist allen klar: Mehr gelungene Betriebssanierungen bringen mehr Steuereinnahmen und Einnahmen für die Sozialversicherungen. Wer den Einstieg in Insolvenzplanverfahren wegen kurzsichtiger Interessen des Fiskus verhindert, zerschlägt mehr Unternehmen als notwendig. Gleichzeitig werden die Forderungen anderer Gläubiger gefährdet, die dann ihrerseits Liquiditätsschwierigkeiten bekommen können. Die rein fiskalisch angelegte Rechnung des Bundesfinanzministers ist abzulehnen, da sie nicht nachhaltig angelegt ist.

Verantwortlich für den Inhalt dieser Meldung: Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen.

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