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Kraftfahrer-Schutz e.V.
Nach Unfall alle Zeugen angeben
27.09.2010 / 09:41.
Im Extremfall kann Versicherung Leistung verweigern Wer in einen Unfall verwickelt ist, hat oft mit Ärger, Unannehmlichkeiten und Schriftverkehr mit der Versicherung zu kämpfen. Das gilt vor allem, wenn die Polizei den Unfall nicht aufnimmt, zum Beispiel wenn es sich nur um Sachschaden handelt. Dann kommt es - nach Informationen des Automobilclub Kraftfahrer-Schutz (KS) - besonders darauf an, Zeugen zu benennen. Doch manch ein Unfallbeteiligter meldet nur solche Zeugen, die sein eigenes einwandfreies Verhalten bestätigen wollen. Wer bei Zeugen Zweifel hat, ob diese auch in seinem Sinn aussagen werden, könnte geneigt sein, in der schriftlichen Unfallmeldung an den Versicherer die Frage nach Zeugen mit "Nein" zu beantworten. Allerdings warnt der KS davor, denn das kann im Extremfall zum Verlust der Versicherungsleistung führen. Das gilt auch, wenn man meint, der namentlich bekannte Zeuge könnte keinen sachdienlichen Beitrag zur Aufklärung des Unfallhergangs leisten. Versicherungsrechtlich handelt es sich nämlich um eine Verletzung der Aufklärungsobliegenheit. Immerhin geht die Rechtsprechung davon aus, dass falsche Angaben zu Zeugen geeignet sind, die Interessen des Versicherers ernsthaft zu gefährden.
Verantwortlich für den Inhalt dieser Meldung: Kraftfahrer-Schutz e.V..
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