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CDU-Fraktion des Abgeordnetenhauses von Berlin

Millionendefizit durch verfehlte Wohnungspolitik

24.09.2010 / 08:12. Die stadtentwicklungspolitische Sprecherin der CDU-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus, Stefanie BUNG, und der Haushaltsexperte der CDU-Fraktion, Matthias BRAUNER, erklären:

"Heute wurde vor dem Berliner Kammergericht eine Klage des Landes Berlin gegen den Bund verhandelt, mit der das Land Berlin vom Bund die Auszahlung der gewährten Rückbürgschaften für Investitionen in den sozialen Wohnungsbau eingefordert hat.


Nach der heutigen Entscheidung steht fest, dass das Land Berlin gegenüber dem Bund keinen Zahlungsanspruch hat, da der Senat die aktuelle Situation wissentlich herbeigeführt hat. Damit entsteht dem Land Berlin ein immenser finanzieller Schaden. Nach ersten Schätzungen können sich die nicht einkalkulierten Zahlungsausfälle auf bis zu 200 Millionen Euro belaufen. Dieses finanzielle Fiasko hat Frau Junge-Reyer mit ihrer riskanten Fehleinschätzung zu verantworten. Durch den abrupten Ausstieg des Landes Berlin aus der sogenannten Anschlussförderung war absehbar, dass viele Investoren in die Insolvenz geraten würden. Für den Ausstieg aus der Anschlussförderung unterstellte der Senat, dass in diesen Fällen die vom Bund gewährte Rückbürgschaft greift. Die CDU-Fraktion hat von Anfang an darauf hingewiesen, dass der - zwar in der Sache richtige - Ausstieg anders hätte gestaltet werden müssen. Statt einer abrupten Beendigung hätte man für jedes einzelne geförderte Objekt eine individuelle Lösung finden müssen.

Wir erwarten jetzt endlich einen konstruktiven Vorschlag vom Senat, wie einerseits ein finanzieller Schaden vom Land Berlin abgewendet werden kann und andererseits der Schutz der betroffenen Mieter gewahrt bleibt."

Verantwortlich für den Inhalt dieser Meldung: CDU-Fraktion des Abgeordnetenhauses von Berlin.

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