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Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Integration des Landes Schleswig-Holstein

Meldepflichtiges Ereignis im Kernkraftwerk Brunsbüttel

29.09.2010 / 17:42. Die Betreiberin des Kernkraftwerks Brunsbüttel hat heute (29. September) dem Justizministerium als zuständiger Reaktoraufsichtsbehörde ein Meldepflichtiges Ereignis im Kernkraftwerk Brunsbüttel gemeldet. Im Rahmen von Übertragbarkeitsprüfungen wurden im Kernkraftwerk Brunsbüttel bei Untersuchungen an Ersatzteilen im Lager ebenfalls nicht ordnungsgemäß ausgeführte Lötstellen an Kraftstoffzubringerleitungen für die Notstromdiesel festgestellt. Ursache der Übertragbarkeitsprüfungen waren vergleichbare Befunde in einer anderen kerntechnischen Anlage. Die Kraftstoffzubringerleitungen dienen der Kraftstoffzuleitung und -verteilung an den Notstromdieseln. Die befundbehafteten Rohrleitungen wurden für einen weiteren Einsatz gesperrt.


Derzeit erfolgen Untersuchungen zur Ursachenklärung. Die Atomaufsichtsbehörde hat Sachverständige mit der Begleitung der Prüfungen beauftragt. Erst nach Abschluss der Untersuchungen zur Schadensursache und zum Schadensumfang können Maßnahmen zur Sanierung bzw. zum Austausch der Halterungen festgelegt werden.

Die Kernkraftwerksbetreiberin hat die Atomaufsichtsbehörde hierüber fristgerecht mit einer so genannten "Normalmeldung" der Kategorie "N" informiert. Zur Bewertung des Meldepflichtigen Ereignisses sind von der Atomaufsicht externe Sachverständige hinzugezogen worden.

Das Kernkraftwerk Brunsbüttel ist seit Mitte 2007 abgeschaltet.

Verantwortlich für den Inhalt dieser Meldung: Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Integration des Landes Schleswig-Holstein.

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