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Justizbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg

Mediation in familiengerichtlichen Verfahren

27.09.2010 / 10:41. Zum 01.09.2009 wurde § 135 in das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen (FamFG) eingefügt. Hiernach kann das Gericht in Scheidungsverfahren anordnen, dass die Ehegatten einzeln oder gemeinsam an einem kostenfreien Informationsgespräch über Mediation bei einer von dem Gericht benannten Person oder Stelle teilnehmen. In geeigneten Fällen soll das Gericht sogar eine außergerichtliche Streitbeilegung vorschlagen.


Die Vorschrift ist im deutschen Recht einmalig. Die Bemühungen, den Streit außergerichtlich zu schlichten, sollen auch nach Einleitung eines Gerichtsverfahrens nicht eingestellt werden. Das Gericht hat nun verstärkt zu prüfen, ob Mediation oder eine andere Streitschlichtung sinnvoller ist als die Durchführung eines streitigen Gerichtsverfahrens. Zwangsweise durchgesetzt werden kann die Mediation nicht. Hintergrund der Stärkung der Mediation ist das schützenswerte Interesse betroffener Kinder an einer nachhaltigen Befriedung und die Erkenntnis, dass einverständlich erzielte Lösungen oft tragfähiger sind als Gerichtsentscheidungen.

Verantwortlich für den Inhalt dieser Meldung: Justizbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg.

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