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SPD Niedersachsen

Lies fordert Einigung über Aufhebung des Kooperationsverbotes in der Bildungspolitik - "Gute Schule ist nationale Aufgabe"

01.10.2010 / 12:46. Der niedersächsische SPD-Landesvorsitzende Olaf Lies hat die Parteien in Bund und Ländern dazu aufgefordert, sich zügig über eine Abschaffung des Kooperationsverbotes in der Bildungspolitik zu verständigen. "Das Kooperationsverbot blockiert den Weg zur Bildungsrepublik Deutschland. Zu Recht fordern zwei Drittel der Menschen, dass der Bund die Länder bei der Schulpolitik unterstützt. Die Parteien in Deutschland sind jetzt gefordert, die Chancen für eine parteiübergreifende Initiative auszuloten. Auch die CDU/FDP-Landesregierung muss klären, ob sie dazu bereit ist, die Kleinstaaterei in der Bildungspolitik zu überwinden", sagte Lies am heutigen Freitag in Hannover.


Der SPD-Landesvorsitzende nannte die flächendeckende Einrichtung guter Schulen "eine nationale Aufgabe und eine Frage der Zukunftsfähigkeit für ein rohstoffarmes Land und eine alternde Gesellschaft." Es sei "widersinnig", dass der Bund zwar große Bildungsgipfel veranstalte, am Ende aber über keine politischen Handlungsoptionen verfüge. Lies: "Der Bund dürfte nicht einmal Geld geben, wenn er wollte. Das versteht niemand. Wir wollen hohe Qualität in der Bildung und zwar bundesweit. Das kostet und da darf der Bund nicht länger außen vor bleiben. Er ist in der Pflicht, die Länder in ihren Bemühungen für gute Schulen zu unterstützen."

Lies sieht die Notwendigkeit der Kooperation in der Schulpolitik auch im Zusammenhang mit der aktuellen Diskussion über die Hartz-IV-Regelsätze. "Eine gute Schulpolitik ist auch eine gute Sozialpolitik. Das gehört zusammen. Von kostenlosen Ganztagsschulen, zu denen auch eine bedarfsgerechte Ausstattung mit Pädagogen und Sozialarbeitern gehört, würden gerade sozial schwächere Kinder und Familien in unserer Gesellschaft profitieren", erklärte Lies.

Die rot-grüne Landesregierung in Nordrhein-Westfalen hatte kürzlich angekündigt, sich für eine Aufhebung des Kooperationsverbotes einzusetzen. Das Verbot wurde auf Wunsch einiger Bundesländer in die Föderalismusreform aufgenommen. Für eine Änderung bedarf es einer verfassungsändernden 2/3 -Mehrheit.

Verantwortlich für den Inhalt dieser Meldung: SPD Niedersachsen.

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