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Landesvorstand FDP Hamburg - Zum Volksentscheid
14.09.2010 / 11:58. Die Hamburger Bevölkerung hat am 18. Juli 2010 über den Volksentscheid „Wir wollen lernen!“ abgestimmt. Eine Mehrheit von über 276.000 Stimmen hat sich gegen „eine Ausgliederung der Klassen 5 und 6 aus den Gymnasien und anderen weiterführenden Schulen und deren Anbindung an die Grundschulen als ‚Primarschulen’“ ausgesprochen. Damit wurde dieEinführung der sechsjährigen Primarschule als ein zentraler Bestandteil der schwarz-grünen Schulreform von den Wählerinnen und Wählern abgelehnt. Ferner hat sich Hamburg mit Annahme der Vorlage der Volksinitiative für den Erhalt des Elternwahlrechts nach Klasse 4 entschieden. Die Hamburgische Bürgerschaft hatte sich mit der Zustimmung aller Fraktionen hinter die Primarschulreform gestellt. Die Bürger haben das anders gesehen und das Gesetz in Teilen abgelehnt. Der Volksentscheid muss nun vollständig vom Senat umgesetzt werden.
Vor diesem Hintergrund fordert die FDP Hamburg: Der Senat wird aufgefordert, die Öffentlichkeit umgehend und vollständig über die Auswirkungen des Volksentscheids auf die Schulstrukturen zu informieren. Dabei sind alle organisatorischen finanziellen, personellen sowie pädagogischen Folgen sowie die notwendigen Neuplanungen darzulegen.
Ferner soll der Senat mitteilen, welche sonstigen rechtlichen Änderungen neben der Anpassung des Schulgesetzes notwendig sind. Die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) soll die noch unter dem nunmehr abgelehnten Schulgesetz getroffenen Beschlüsse über die Zusammenlegung von damals sogenannten Primarschulstandorten wieder rückgängig machen, wenn die zuständigen Schulkonferenzen es verlangen. Die zum Teil mit weiten Wegen verbundenen Organisationsentscheidungen entsprechen nicht dem Grundgedanken der kurzen Wege, weder für die Grundschulkinder noch für die Lehrer. Für die sogenannten Starterschulen ist festzulegen, dass die für das Schuljahr 2010/2011 vorgesehenen fünften und sechsten Jahrgangsklassen in der kürzest möglichen Frist wieder aufgelöst werden. Eine schleichende
Einführung der Primarschule soll vermieden werden. Vorrangig ist dabei, die Verlässlichkeit der Entwicklung für Eltern und Schüler zu beachten sowie den schnellstmöglichen Übergang der Schüler auch der Starterschulen auf die Gymnasien und Stadtteilschulen zu ermöglichen. Falls einzelne Schulen beabsichtigen, die Starterklassen in Klasse 6 fort zu führen oder für mehrere Jahrgänge die Primarschule zu erproben , mögen sie durch einen Beschluss ihrer Schulkonferenz einen Schulversuch bei der BSB zur Genehmigung beantragen. Grundsätzlich sind dabei folgende Anforderungen zu berücksichtigen: a) ein sinnvoll begrenzter zeitlicher Umfang mit einer begrenzten Anzahl von Schulen, b) die Gewährleistung der Versorgung mit Grundschulen (Klassen eins bis vier) in allen Schulregionen,
c) keine materielle Besserstellung der Schulversuchsschulen gegenüber den "Regelschulen", d) die Gewährleistung der curricularen und organisatorischen Anschlussfähigkeit an die Klassen 7 an Gymnasien und Stadtteilschulen. e) die wissenschaftliche Begleitung des Schulversuchs sowie eine ergebnisoffene externe Evaluierung.
Verantwortlich für den Inhalt dieser Meldung: FDP Landesverband Hamburg.

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