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Land muss bei Frauenförderung Nachsitzen
29.09.2010 / 13:50. Die gestern vom Sozialministerium vorgelegten Zahlen zur Beschäftigungssituation von Frauen in der Landesverwaltung belegen eindeutig, so ver.di, dass im Land erheblicher Nachholbedarf in Sachen Frauenförderung bestehe. 13,3 Prozent Frauen in Spitzenpositionen und 83 Prozent bei Teilzeitarbeitsplätzen stehen bei der Landesverwaltung einem Frauenanteil von insgesamt 56 Prozent entgegen. ver.di sieht in diesen Zahlen klar bestätigt, dass die bisherigen Rezepte zur Frauenförderung bei weitem nicht ausreichen. Dagmar Schorsch-Brandt, stellvertretende Landesbezirksleiterin von ver.di Baden-Württemberg: „Die im Chancengleichheitsgesetz (ChancenG) vorgegebenen Instrumente sind offenkundig ungenügend, jetzt heißt es Nachsitzen!“Ebenso widerspricht ver.di der Auffassung von Ministerin Dr. Stolz, dass Väter und Mütter bei Elternzeit mit keinen beruflichen Nachteilen zu rechnen hätten. Das Land bietet jungen Beschäftigten fast nur noch befristete Arbeitsverträge an. Betroffen sind häufig Eltern in der Familiengründungsphase, die mit Fristende aus dem Arbeitsverhältnis ausscheiden müssen.
Die Dienstrechtreform sieht ferner vor, dass Beamtinnen und Beamte, die aus familiären Gründen in Teilzeit gehen, jederzeit vom Dienstherrn in Vollzeit zurückgerufen werden können, ohne dass geregelt ist, ob die konkrete Betreuungssituation dies zu lasse. Nur wenn sich Eltern hingegen komplett beurlauben lassen, haben sie die in der Familiengründungsphase nötige Planungssicherheit.
Gabriele Frenzer-Wolf, die ver.di Gleichstellungsexpertin: „Das bedeutet für Frauen, die Planungssicherheit wollen: Zurück an den Herd.“
Verantwortlich für den Inhalt dieser Meldung: ver.di Baden-Württemberg.

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