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Justizministerium des Landes Niedersachsen
Konferenz zum ersten Prozess gegen Naziverbrecher-Belsen Trial 1945
17.09.2010 / 14:35. Justizminister eröffnet Konferenz zum ersten Prozess gegen Naziverbrecher Busemann: "Moralische und historische Verpflichtung zur strafrechtlichen Aufarbeitung"Mit dem Belsen Trial 1945, dem ersten Prozess gegen Naziverbrecher in Deutschland, der in der Turnhalle Lindenstraße ab September 1945 hier in Lüneburg stattfand, begann das bis heute fortdauernde zähe Ringen um Wahrheit, Aufarbeitung und Anerkennung von Unrecht, gegen Verdrängen und Vergessen der grauenhaften Verbrechen während der Nazidiktatur." Darauf hat der Niedersächsische Justizminister Bernd Busemann in seiner Eröffnungsansprache zu einer historischen Konferenz nach 65 Jahren hingewiesen.
Die Aufarbeitung der Naziverbrechen, dieser, so Busemann "Katastrophe der Menschheitsgeschichte", der Versuch, das Unfassbare fassbar zu machen, setze die Anerkennung des Unrechts voraus. Die Aufarbeitung eines kollektiv zu verantwortenden Unrechts erfordere daneben "Wiedergutmachung" von Verlusten und erlittenem Unrecht durch finanzielle Hilfen an Opfer und die Bestrafung individuell zurechenbarer Täterschaft. "Angesichts der Greuel der NS-Zeit möchte ich das Wort Gerechtigkeit in diesem Zusammenhang gar nicht erst nennen. Die heute erreichte Aussöhnung der Völker können wir Deutsche nur dankbar annehmen", sagte Busemann.
Aufgabe der Strafjustiz sei es, begangenes Unrecht aufzuarbeiten und dem Recht zur Durchsetzung zu verhelfen. Bei Verbrechen, an denen mit Unterstützung des Staates breite Teile der Bevölkerung und die Eliten teilnehmen, sei dieses Ziel oft nur sehr begrenzt zu realisieren. Hier stoße das Strafrecht an seine Grenzen. Es sei nur bedingt zur Vergangenheitsbewältigung geeignet. Denn der Zweck der Strafverfolgung müsse sich darauf beschränken, die persönliche Verantwortung des Einzelnen im staatlicherseits angeordneten Massenmord aufzuzeigen und zu ahnden. "Die Feststellung der Schuld des verbrecherischen Einzeltäters war und ist die Herausforderung für die Gerichte", machte Busemann deutlich. Die Verpflichtung auch und gerade zur strafrechtlichen Aufarbeitung bestehe aber nicht nur wegen des im Strafverfahren herrschenden Legalitätsprinzips. "Wir sind auch aus moralischen und historischen Gründen dazu verpflichtet, solange es auch nur theoretisch denkbar ist, dass noch ein Täter unter uns ist. Diese Anstrengungen ist der deutsche Staat den Opfern aber auch dem Rechtsstaat, in dem wir heute leben dürfen, schuldig :sagte Busemann."
Die Auseinandersetzung mit dem ersten so genannten "Kriegsverbrecherprozess" in Deutschland beleuchte das Entstehen und die Ausbreitung des Nationalsozialismus, dieses dunkelsten Kapitels des 20. Jahrhunderts, aber auch den Beginn seiner Aufarbeitung. Jede Erkenntnis sei als ein Mosaikstein unersetzlich, um den mit wachsender Distanz immer unbegreiflicher werdenden Komplex der Shoa oder des Holocaust fassbarer zu machen. "Eine Konferenz wie diese ist vielleicht eine der letzten Möglichkeiten, überlebenden Opfer und Zeitzeugen zuzuhören. Wir sollten sie nutzen", so Busemann abschließend.
Verantwortlich für den Inhalt dieser Meldung: Justizministerium des Landes Niedersachsen.

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