Um Ihnen künftig einen noch besseren Service anbieten zu können, konzentriern wir uns derzeit auf eine größere Umstrukturierung. Freuen Sie sich auf ein frisches Layout, mehr Nachrichten und mehr Möglichkeiten zum Mitmachen ab 2011!
CDU-Landtagsfraktion Mecklenburg-Vorpommern
Kleingärtner können aufatmen
08.06.2010 / 12:53. Die stellvertretende Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Beate Schlupp, hat die Klarstellungen von Innen- und Landwirtschaftsministerium zur Gemeinnützigkeit in Bezug auf die Zweitwohnungssteuer für Lauben in Kleingärten begrüßt. Sie forderte zugleich die Kommunen auf, die Hinweise der beiden Ministerien nun auch in der Praxis zu berücksichtigen."Mit der Gemeinnützigkeitsrichtlinie aus dem Landwirtschaftsministerium und dem Hinweis aus dem Innenministerium wird nun ein gemeinsames Anliegen der Koalition umgesetzt. Darüber freuen wir uns sehr. Zumal die CDU bereits im Wahlkampf deutlich gemacht, hatte, dass es zusätzliche Belastungen der Kleingärtner durch eine Zweitwohnungssteuer nicht geben sollte. Mit der jetzt erfolgten Klarstellung wird zugleich der wichtigen sozialen Funktion von Kleingärten Rechnung getragen.
Die Vergangenheit zeigt, dass der Versuch einiger Kommunen zur Erhebung von Zweitwohnungssteuern für Kleingartenlauben kaum zu nennenswerten Einnahmen führte. Stattdessen wurde durch Streit und gerichtliche Auseinandersetzungen der soziale Friede vor Ort gefährdet. Ich wünsche mir, dass die Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern die Hinweise aus den beiden Ministerien im Interesse der Kleingärtner aufgreifen und umsetzen", so Beate Schlupp.
Verantwortlich für den Inhalt dieser Meldung: CDU-Landtagsfraktion Mecklenburg-Vorpommern.

Kommentare zu diesem Artikel
Diesen Kommentar melden
JKeitel schrieb am 11.06.2010 11:18:
Zweitwohnungsteuer
der Anfang ist gemacht, Zeigen Sie Mut und schaffen generell die Zweitwohnungsteuer ab, die in der Regel immer mit den Stimmen Ihrer Parteivertreter beschlossen und erhoben wird.
Zweitwohnungssteuer ist Beutelschneiderei. Die Kommunen gehen hier gegen einen Personenkreis vor der sich bei der nächsten Wahl nicht dafür "bedanken" kann, denn der überwiegende Teil der Zweitwohnungssteuerpflichtigen ist in der veranlagenden Gemeinde nicht wahlberechtigt.
Es wird auch immer der Eindruck erweckt, dass die Steuerpflichtigen nur die Vorteile ausnutzen. Dies ist Polemik von Politikern die ihren Haushalt nicht in den Griff bekommen, denn auch die Zweitwohnungssteuer wird deren Misere nicht abhelfen. Man geht hier den Weg des geringsten Widerstands.
Jeder zweitwohnungssteuerpflichtige Eigentümer zahlt sämtliche anfallenden Gemeindeabgaben, wie Grundsteuer, Straßengebühren, Müllabfuhr, Regenwassergebühren usw. und soweit erhoben die Kurabgabe, wie jeder ortsansässige Steuerpflichtige, nur der Zweitwohnungssteuerpflichtige zahlt zusätzlich die Zweitwohnungssteuer.
Doppelbesteuerung dafür, dass für die besteuerte Wohnung aus gutem Grund kein Erstwohnsitz angemeldet wurde. Es ist eben doch eine Reichen- und Neidsteuer, erhoben auch unter dem Vorwand einen Erstwohnsitz erreichen zu wollen, den man der Nachbargemeinde gerne abjagt. Anschließend jammert man dann gemeinsam über fehlende Mittel.
http://www.juergenkeitel.homepage.t-online.de/seite96.htm
Kommentieren >>
Bitte melden Sie sich an, um Kommentare zu schreiben!