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Keine einseitigen Belastungen von Mietern durch Gebäudesanierung
30.09.2010 / 15:28. Der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Juristen (ASJ) in Niedersachsen Robert Nicholls hat die Ankündigung von Bundeskanzlerin Merkel, Kosten von Wärmedämmungsmaßnahmen über die bestehende 11-Prozent-Regel hinaus auf Mieter umzulegen, scharf kritisiert. "Die ökologische Sanierung alter Wohnungsbestände ist eine wichtige Aufgabe zugunsten des Klimaschutzes. Es darf aber nicht sein, dass Eigentümern Wertsteigerungen quasi frei Haus geliefert werden, in dem massive einseitige Mieterhöhungen durchgedrückt werden", sagte Nicholls am heutigen Donnerstag in Hannover.Zur Frage der Finanzierung ökologischer Sanierungsmaßnahmen forderte Nicholls, bei Mieterhöhungsmöglichkeiten nach § 559 BGB den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit einzuführen. "Mietsteigerungen sind warmmietenneutral auszugestalten. Dabei können Contracting-Modelle ein geeigneter Weg sein", erklärte Nicholls.
Als "skandalös und systemwidrig" bezeichnete Nicholls die in der Koalitionsvereinbarung von CDU und FDP geplante und von Vermieterverbänden geforderte Beseitigung des Mietminderungsrechts bei energetischen Sanierungen. Das Minderungsrecht sei schließlich nicht nur im Mietrecht vorgesehen, sondern zentraler Bestandteil des Vertragsrechts wie Kaufvertrags-, Reisevertrags- oder Werkvertragsrecht. "Auch bei energetischen Modernisierungen müssten Mieter massive Beeinträchtigungen durch Schmutz und Lärm hinnehmen. Wenn unveränderte Mietzahlungen für nicht oder nur stark eingeschränkt nutzbare Mietgegenstände verlangt werden könnten, wäre dies verfassungsrechtlich überaus bedenklich", so der ASJ-Landesvorsitzende. Auch sei eine klare Abgrenzung energetischer Sanierungen von sonstigen Sanierungen oder Instandhaltungsmaßnahmen nur schwer zu verwirklichen.
Verantwortlich für den Inhalt dieser Meldung: SPD Niedersachsen.

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