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Sächsisches Staatsministerium der Finanzen

Kein Warten auf die Lohnsteuerkarte mehr – Die Steuerverwaltung stellt um auf Elektronik

01.10.2010 / 09:05. „Nach mehr als 85 Jahren geht die Ära der Kartonlohnsteuerkarte nun zu Ende. Ab 2011 stellt die Steuerverwaltung auf ein elektronisches Verfahren um“, teilte Finanzminister Prof. Dr. Georg Unland heute in Dresden mit.

Bisher erhielten die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zum Ende des Jahres ihre Lohnsteuerkarte von ihrer Stadt oder Gemeinde. Diese mussten sie dann an ihre Arbeitgeber weitergeben, die anhand der Angaben auf der Karte die Lohnsteuer berechneten und an das Finanzamt abführten. „Diese Verfahrensweise ist nicht mehr zeitgemäß und war vor allem nicht bürgerfreundlich“, so Unland.


Bereits ab 2011 wird dieses System daher umgestellt. Die Arbeitgeber erhalten zukünftig die für den Lohnsteuerabzug notwendigen Daten direkt von der Steuerverwaltung. Darüber hinaus werden zukünftig die Finanzämter für alle Änderungen dieser Daten zuständig sein. Bisher hing die Zuständigkeit davon ab, was geändert werden sollte. Änderte sich der Familienstand oder die Lohnsteuerklasse, trug dies die Kommune ein. Wollte sich jemand einen Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen, weil er zum Beispiel aufgrund langer Arbeitswege besonders hohe Werbungskosten hat, musste er sich an das Finanzamt wenden.

Unland: „Künftig sind die Finanzämter der alleinige Ansprechpartner für alle Angelegenheiten im Zusammenhang mit den für den Lohnsteuerabzug erforderlichen Daten.“ Nur für die Verwaltung der Meldedaten, wie z. B. Heirat, Geburt, Kirchenein- oder -austritt, bleiben weiterhin die Gemeinden zuständig.

Für die erfolgreiche Umstellung des Verfahrens ist es notwendig, dass alle Arbeitgeber die Lohnsteuerkarten ihrer Arbeitnehmer für 2010 noch aufbewahren und nicht Ende des Jahres vernichten. Solange die Umstellung noch nicht ganz erfolgt ist, gilt die Lohnsteuerkarte 2010 auch in 2011 fort. Sie dient bis zur Umstellung weiterhin als Grundlage für die Berechnung der abzuführenden Lohnsteuer. Das bedeutet für den einzelnen Arbeitnehmer jedoch auch, dass er die Angaben auf der Lohnsteuerkarte 2010 weiterhin im Blick haben muss. Ändert sich für 2011 etwas an den Angaben, ist zum Beispiel ein Kind geboren oder soll ein eingetragener Freibetrag geändert werden, muss er dies dem Finanzamt mitteilen. Nur so kann der Arbeitgeber den richtigen Lohnsteuerbetrag einbehalten. Unerfreuliche Nachzahlungen am Ende des Jahres werden vermieden. Spätestens 2012 können dann alle Kartonlohnsteuerkarten endgültig vernichtet werden.

Weitergehende Hinweise und Informationen zur Einführung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale finden Sie im Internet unter www.elster.de.

Verantwortlich für den Inhalt dieser Meldung: Sächsisches Staatsministerium der Finanzen.

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