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Senatskanzlei der Freien und Hansestadt Hamburg

"Kein Warten auf die Lohnsteuerkarte mehr - Die Zukunft der Lohnsteuerkarte ist elektronisch"

01.10.2010 / 10:55. Das jährliche Warten auf die Lohnsteuerkarte hat ein Ende: ab 2011 stellt die Steuerverwaltung bundesweit auf EDV-basierte Übermittlung um. Bisher erhielten die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zum Ende des Jahres von ihrer Meldebehörde ihre Lohnsteuerkarte per Post zugeschickt. Diese mussten sie dann an ihre Arbeitgeber weitergeben, die anhand der Angaben auf der Karte die Lohnsteuer berechnen und an das Finanzamt abführen mussten.


Dieser Weg ist nicht mehr zeitgemäß und vor allem nicht mehr bürgerfreundlich. Die Arbeitgeber erhalten zukünftig die für den Lohnsteuerabzug notwendigen Daten direkt von der Steuerverwaltung. Damit geht einher, dass zukünftig die Finanzämter für alle Änderungen dieser Daten zuständig sind. Bisher hing die Zuständigkeit davon ab, was geändert werden sollte. Änderte sich der Familienstand oder die Lohnsteuerklasse, trug dies die Meldebehörde ein, wollte sich jemand aber einen Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen, weil er zum Beispiel aufgrund langer Arbeitswege besonders hohe Werbungskosten hat, musste er sich an das Finanzamt wenden.

Für die erfolgreiche Umstellung des Verfahrens ist es notwendig, dass alle Arbeitgeber die Lohnsteuerkarten ihrer Arbeitnehmer für 2010 noch aufbewahren und nicht Ende des Jahres vernichten. Solange die Umstellung noch nicht ganz erfolgt ist, gilt die Lohnsteuerkarte 2010 auch in 2011 fort. Sie dient bis zur Umstellung weiterhin als Grundlage für die Berechnung der abzuführenden Lohnsteuer. Das bedeutet für den einzelnen Arbeitnehmer jedoch auch, dass er die Angaben auf der Lohnsteuerkarte 2010 weiterhin im Blick haben muss. Ändert sich für 2011 etwas an den Angaben, wie zum Beispiel ein Wegfall der Gründe für die Gewährung eines Kinderfreibetrages oder der Ehestand, muss dies dem Finanzamt mitgeteilt werden. Nur so kann der Arbeitgeber den richtigen Lohnsteuerbetrag einbehalten, wodurch unerfreuliche Nachzahlungen am Ende des Jahres vermieden werden. Spätestens 2012 können dann alle Pappkarten endgültig vernichtet werden.

Für melderechtliche Änderungen wie z.B. Heirat, Geburt eines Kindes oder Kirchenein- oder Kirchenaustritt sind in Hamburg weiterhin die Meldebehörden/Kundenzentren zuständig.

Weitergehende Hinweise und Informationen zur Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte finden Sie im Internet unter: www.elster.de

Verantwortlich für den Inhalt dieser Meldung: Senatskanzlei der Freien und Hansestadt Hamburg.

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