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Hessisches Ministerium der Finanzen

Kein Verstoß gegen Vergaberegeln im Zuständigkeitsbereich des zentralen IT-Dienstleisters des Landes

21.09.2010 / 12:26. Staatssekretär Westerfeld: Besondere Spezialkenntnisse eines Auftragnehmers lassen Weg des direkten Verhandlungsverfahrens zu

Bei der Vergabe von Aufträgen im Zuständigkeitsbereich der HZD, des zentralen IT-Dienstleisters des Landes, liegen keinerlei Verstöße gegen die Vergabe- und Verdingungsordnung für Leistungen (VOL/A) vor. Dies ergab eine Überprüfung aufgrund eines von der Fraktion des Hessischen Landtags von Bündnis 90/ Die Grünen gestellten Berichtsantrags. Die Grünen hatten unter anderem gefragt, warum mehrere im Bereich des Innenministeriums angesiedelte Aufträge im Zusammenhang mit dem „Projekt Digitalfunk BOS Hessen“ bestimmten Bietern zugeschlagen wurden.


Dazu erklärte heute der Staatssekretär im Hessischen Ministerium der Finanzen und Bevollmächtigte der Hessischen Landesregierung für E-Government und Informations­technologie, Horst Westerfeld: „Die von den Grünen erhobenen Vorwürfe sind haltlos. Eine Vergabe im Weg des direkten Verhandlungsverfahrens ohne vorherigen öffentlichen Teilnahmewettbewerb ist ein von der VOL/A ausdrücklich vorgesehener Weg, um einen Vertragsschluss mit dem einzigen passenden Bieter zu ermöglichen. Vor diesem Hintergrund von einer Umgehung des Vergaberechts zu sprechen, ist abwegig.“ Diese besonderen Umstände hätten im Falle der in Rede stehenden Auftragsvergaben vorgelegen. „Die bei dem „Projekt Digitalfunk BOS Hessen“ notwendigen Detailkenntnisse und Fähigkeiten waren in dieser Form bei potenziellen Wettbewerbern nicht vorhanden. Eine Vergabe nach dem gewählten Verfahren war somit zulässig und entsprach den in solchen Fällen von der VOL/A zugelassenen Regelungen“, so Westerfeld.

Im Falle einer Auftragsnehmerin habe insbesondere der Umstand den Ausschlag gegeben, dass sie zuvor in identischer Tätigkeit als Leiterin das erste vergleichbare Digitalfunkprojekt Deutschlands in Berlin zu einem erfolgreichen Abschluss gebracht habe. „Die Erfahrungen der Auftragnehmerin auf dem Gebiet der Durchführung eines solchen Digitalfunkprojektes waren in ganz Deutschland konkurrenzlos.“ Auch bei der Vergabe weiterer Aufträge im Rahmen des Digitalfunk-Projektes (Strategisches Controlling und Finanzcontrolling) seien die speziellen Kenntnisse und Erfahrungen der Auftragnehmerin ausschlaggebend für den Zuschlag gewesen.

Im Hinblick auf die „Unterstützungsleistungen für den IT-Betrieb für das Land Hessen“ im Gesamtvolumen von 18,48 Mio. Euro verwies der Staatssekretär auf den Umstand, dass die zwischenzeitlich eingetretene schwere Finanz- und Wirtschaftskrise dazu geführt habe, die ursprünglich europaweit durchgeführte Ausschreibung für diesen Rahmenvertrag zu stoppen. Dieses Vorgehen habe ein externer Gutachter empfohlen. Das sich daran anschließende beschleunigte, nicht öffentliche Verfahren sei wegen der besonderen Dringlichkeit gewählt worden, so Westerfeld. Die Rechtsgrundlage dazu habe die Bundesregierung mit dem zwischenzeitlich am 18. März 2009 in Kraft getretenen Vergabebeschleunigungsgesetz geschaffen. Auf den Teilnahmeantrag seien nunmehr 14 Anträge eingegangen; 4 Firmen seien nach Prüfung der formalen Eignungsvoraussetzungen zur Angebotsabgabe aufgefordert worden. Daraufhin seien 3 Angebote eingegangen. Der Zuschlag sei schließlich auf das wirtschaftlichste der Angebote erfolgt.

Auch im Falle der Vergaben für polizeiliche IT-Systeme handelte es sich nach Angaben des Staatssekretärs um die besonderen Erfahrungen und das Expertenwissen der Auftragnehmerin, die zum Zuschlag geführt hätten. Die vergaberechtliche Begründung ergebe sich wiederum aus der VOL, die besondere Alleinstellungsmerkmale des erfolgreichen Bieters als ausschlaggebendes Kriterium der Vergabe vorsehe. So hat zum Beispiel die beim Auftrag „Polas“ zum Zuge gekommene Auftragnehmerin als einziger Wettbewerber über das für dieses Kooperationsprodukt zahlreicher Landes- und Bundespolizeibehörden notwendige Fachwissen verfügt.

Ergänzend wies Staatssekretär Westerfeld darauf hin, dass zu den insgesamt sechs fraglichen Vergabeverfahren nach dem Kenntnisstand der HZD keine Beschwerden von Bietern oder anderen Dritten bei der Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt vorliegen.

Abschließend nahm Westerfeld zu seiner Tätigkeit als Geschäftsführer des gemeinnützigen Forschungsvereins ISPRAT Stellung: „Dieses Amt übe ich ausschließlich ehrenamtlich aus. Es ist daher keine Nebentätigkeit im beamtenrechtlichen Sinne.“ Im Übrigen sei ISPRAT unabhängig, überparteilich und arbeite unter der Prämisse der Hersteller-Neutralität.“ Bereits ein Blick auf die wissenschaftlichen Mitglieder des Vereins und auf die Personen, die sich seitens der öffentlichen Hand darin engagierten, unterstreiche diese Aussage eindrucksvoll, so Westerfeld.

Verantwortlich für den Inhalt dieser Meldung: Hessisches Ministerium der Finanzen.

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