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Kein neues Atomgesetz ohne Zustimmung des Bundesrates
14.09.2010 / 12:06. Nach Prüfung mehrerer Rechtsgutachten kommt der Thüringer Justizminister Dr. Poppenhäger zu der vorläufigen Einschätzung, dass das Gesetz zur Laufzeitverlängerung von Kernkraftwerken der Zustimmung des Bundesrates bedarf. Im Kabinett warb er heute dafür, dieser Position zu folgen. "Um auf der rechtssicheren Seite zu sein, empfehle ich der Bundesregierung dringend, den Bundesrat bei der geplanten Laufzeitverlängerung zu beteiligen", so Dr. Poppenhäger.Unstreitig sei, dass nach Artikel 87c des Grundgesetzes der Erlass des Atomgesetzes der Bundesratsbilligung bedurfte, weil das Gesetz die sogenannte Bundesauftragsverwaltung durch die Länder begründete. Jede erhebliche Änderung des Atomgesetzes im Verfahren und in der Sache sei wiederum zustimmungspflichtig. Mit der Zustimmung zum Atomgesetz haben die Bundesländer keinen Freibrief für jede Änderung des Atomgesetzes erteilt.
"Ich schließe mich der gutachterlichen Einschätzung an, dass die von der Bundesregierung geplante Verlängerung der Laufzeiten um bis zu 14 Jahre quasi zu einer Neubegründung der Bundesauftragsverwaltung führt. Der Bundesrat muss auch deshalb zustimmen, weil die Gesetzesänderung mit wesentlichen Mehrkosten für Personal und Verwaltung verbunden ist und deutlich in die Energiepolitik der Länder, beispielsweise bei Bau und Betrieb anderer Kraftwerksarten und Energiegewinnungstechniken eingreift", bekräftigt der Justizminister seine Position, dass es sich hier nicht nur um eine zeitliche Ausdehnung des Atomgesetzes, sondern um eine relevante qualitative Veränderung des Vollzugs der Bundesauftragsverwaltung handele.
Eine endgültige Positionierung ist jedoch erst möglich, wenn ein belastbarer Entwurf zur Änderung des Atomgesetzes von der Bundesregierung vorgelegt wird.
Verantwortlich für den Inhalt dieser Meldung: Thüringer Justizministerium.

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