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Aktionsbüro Volksentscheid Nichtraucherschutz

Kampagne der Tabaklobby beruht auf irreführenden Zahlenangaben

15.06.2010 / 13:11. Wenn man der Tabakindustrie und ihren Verbündeten Glauben schenkt, dann ist der Nichtraucherschutz in Bayern auf das Beste geregelt. Das so genannte Aktionsbündnis für Freiheit und Toleranz verbreitet in diesen Tagen landesweit und mit großem Aufwand die Botschaft, das Volksbegehren für eine komplett rauchfreie Gastronomie sei unnötig, weil in 90% der Lokale jetzt schon nicht mehr geraucht werde. Ihre Kernaussage stützen die Vertreter der Tabaklobby auf eine Statistik des Münchener Kreisverwaltungsreferats (KVR). Demnach gab es zum Jahreswechsel 2009/ 2010 in der Landeshauptstadt 7.831 Gastronomiebetriebe, von denen 841 ganz oder teilweise als Rauchergaststätten geführt wurden. Um mit Hilfe dieser Zahlen den Eindruck zu erwecken, den Rauchern blieben nur noch einige wenige Eckkneipen und Zigarrenlounges, wendet die Tabaklobby drei Tricks an.


1.) Die Tabaklobby gibt vor, bei den 7.831 gastronomischen Varianten, die beim KVR registriert sind, handele es sich um Gaststätten. Tatsächlich gehört hierzu auch der Getränkeausschank in Altenheimen, Bordellen, Kinos, Wettannahmestellen und anderen Einrichtungen. Dem Bayerischen Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung zufolge umfasst das Münchner Gastgewerbe nur rund 3.800 Betriebe.

Im Jahr 2008 gab es in der bayerischen Landeshauptstadt laut Umsatzsteuerstatistik 3.830 Betriebe des Gastgewerbes. Neben Hotels, Kantinen und Cateringfirmen waren hierunter 499 Betriebe der getränkegeprägten Gastronomie und 2.432 Betriebe der speisengeprägten Gastronomie. Auf Nachfrage teilte das KVR mit, dass in seiner eigenen Gastronomiestatistik auch der Getränkeausschank in Altenheimen, Bordellen, Kinos, Krankenhäusern, Möbelgeschäften, Reisebüros, Schwimmbädern, Verwaltungsgebäuden, Wettannahmestellen und anderen Einrichtungen berücksichtigt wird. Theresa Schopper, die Landesvorsitzende der Grünen, kommentiert diesen Sachverhalt wie folgt: „Entweder wird hier getrickst oder es hat sich von den Gegnern des Rauchverbots niemand damit befasst, was die Zahlen der Münchener Behörden bedeuten. Ich jedenfalls habe nicht unbedingt Lust, zum Kaffeetrinken ins Altersheim zu gehen oder zum Biertrinken ins Bordell.“

2.) Die Tabaklobby suggeriert, die Behörden hätten sämtliche Gastronomiebetriebe der Landeshauptstadt hinsichtlich der Raucherregelung überprüft. Tatsächlich haben die Inspektoren des KVR vom Inkrafttreten des novellierten Gesundheitsschutzgesetzes am 1.8.2009 bis zum Stichtag 31.12.2009 nur rund 500 der 7.831 gastronomischen Varianten in Augenschein genommen. Wie viele Raucherkneipen es heute in München gibt, kann in der Behörde niemand mit Gewissheit sagen.

In einem Schreiben des Kreisverwaltungsreferenten Wilfried Blume-Beyerle an Prof. Friedrich Wiebel, den Vorsitzenden des Ärztlichen Arbeitskreises Rauchen und Gesundheit, heißt es: „Eine lückenlose Überprüfung aller ca. 7.800 Gaststätten hat im Rahmen des Vollzugs des GSG [Gesundheitsschutzgesetzes] nicht stattgefunden.“ Auf Nachfrage teilte das KVR mit, dass bis Anfang Januar 2010 rund 500, bis Ende Mai 2010 rund 1.000 der gemeldeten gastronomischen Einrichtungen hinsichtlich der Raucherregelung überprüft wurden. Kommentar von Friedrich Wiebel: „Ich gehe davon aus, dass der Anteil der Rauchergaststätten am Münchener Gastgewerbe deutlich über 10% liegt. Der Ärztliche Arbeitskreis hat vor kurzem mit einer Untersuchung in ausgewählten Stadtbezirken begonnen und dabei festgestellt, dass die getränkegeprägte Gastronomie zum größten Teil aus Raucherkneipen und Raucherbars besteht. Wir werden diese Untersuchung nun weiterführen, um den wilden Hochrechnungen der Tabaklobby verlässliche Zahlen gegenüberstellen zu können“, kündigt Wiebel an.

3.) Die Tabaklobby tut so, als seien die Verhältnisse in der Münchener Gastronomie problemlos auf ganz Bayern übertragbar. Tatsächlich gibt es in den anderen Städten und Gemeinden Bayerns anteilmäßig deutlich weniger Restaurants und darum auch weniger rauchfreie Gaststätten als in München. Das belegen die Zahlen des statistischen Landesamtes. Darauf deuten aber auch die Ergebnisse einer Telefonumfrage hin, die der Verein Pro Rauchfrei in mehr als 7.200 bayerischen Gastronomiebetrieben durchgeführt hat.

Laut Umsatzsteuerstatistik für das Jahr 2008 beläuft sich das Mengenverhältnis von speisen- zu getränkegeprägten Gaststätten in München auf 5:1, im übrigen Bayern auf 3:1. Der Anteil der rauchfreien Betriebe am Münchener Gastgewerbe lässt sich daher nicht ohne weiteres auf die anderen Regionen hochrechnen. Eine erste bayernweite Studie zur Raucherregelung in der Gastronomie hat heute der Verein Pro Rauchfrei vorgestellt. Demnach wird in mindestens 35% der bayerischen Gaststätten nach wie vor geraucht. Siegfried Ermer, Vorsitzender von Pro Rauchfrei und Mitinitiator des Volksbegehrens für echten Nichtraucherschutz, folgert hieraus: „Wenn die Vertreter der Tabaklobby behaupten, 90% der Lokale in Bayern seien schon jetzt rauchfrei, dann ist das purer Nonsens. In Wirklichkeit ist der Anteil der rauchfreien Betriebe deutlich geringer. Und wenn das so weitergeht, kann man den Nichtraucherschutz irgendwann völlig in der Pfeife rauchen. Wer verhindern möchte, dass die Ausnahmen vom Rauchverbot zur Regel werden, sollte beim Volksentscheid am 4. Juli unbedingt mit Ja stimmen.“

Verantwortlich für den Inhalt dieser Meldung: Aktionsbüro Volksentscheid Nichtraucherschutz.

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Kommentare zu diesem Artikel

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www.Aktiv-Rauchfrei.de schrieb am 15.06.2010 15:25:

Das Münchner Kreisverwaltungsreferat (KVR) macht es sich sehr einfach. Weil man dort Angst vor mehr Arbeit hat, werden die beschönigenden Zahlen der Tabaklobby einfach ohne Überprüfung akzeptiert. Die Bürokraten sind immer nur dann extrem penibel, wenn sie den daraus resultierenden Aufwand jemand anderem aufbrummen können. Wenn sie sich einmal selbst bemühen müssten, dann winken sie einfach mit dem Hinweis auf ihre angebliche Überarbeitung ab.

Genauso sieht es übrigens bei jugendgefährdender Tabakwerbung aus. Noch kein einziger Mitarbeiter des KVR ist offensichtlich bisher auf die Idee gekommen, einmal die Einhaltung der diesbezüglichen Gesetze zu überprüfen. Somit kann die Tabakindustrie weiter ungehindert mit ihrer Werbung auf Jugendliche losgehen. Ausführliche Beispiele dafür sind auf der folgenden Fotodokumentation zu sehen:
http://www.aktiv-rauchfrei.de/fotodoku/jugendgefaehrdende_tabakwerbung

Das KVR-Referat für Jugendschutz wird nicht einmal auf Beschwerden hin aktiv, weil es (so wörtlich) "nur für den Jugendschutz zuständig" sei. Ein echter Bürokratenschädel bringt es also offensichtlich sogar fertig, jugendgefährdende Tabakwerbung als Angelegenheit zu deklarieren, die nichts mit Jugendschutz zu tun hat. Hauptsache er hat selbst keine Arbeit damit - womit der Kreis zum ursprünglichen Thema wieder geschlossen wäre.