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Justizministerium mit eigenem Stand beim "Tag der offenen Tür" des Landtages
10.06.2010 / 16:47. Am Sonnabend wird das Thüringer Justizministerium von 10.00 bis 18.00 Uhr mit einem eigenen Stand beim Tag der offenen Tür des Landtages vertreten sein. Interessierte Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen vorbeizuschauen, sich einen Überblick über das umfangreiche Informationsangebot zu verschaffen und mit dem Justizminister Dr. Holger Poppenhäger persönlich ins Gespräch zu kommen. Der Minister wird sich zwischen 12.00 und 13.00 Uhr den Fragen stellen und auch selbst einen Rundgang unternehmen."Wir werden vor allem unsere frisch gedruckte und aktualisierte Broschüre "Wie kann ich vorsorgen - Ratgeber zur Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuung als Ehrenamt, Patientenverfügung" präsentieren. Die große Nachfrage zu diesem wichtigen Vorsorgethema bestätigt dessen Bedeutung und den Bedarf nach praktischen Informationen", freut sich Dr. Poppenhäger auf die Gespräche. Der Minister wird darüber hinaus die vielfältigen Möglichkeiten, in der Justiz ein Ehrenamt auszuüben, herausstellen. Den Stand des Justizministeriums finden Sie in der Rotunde des Plenarsaals.
Das Ehrenamt in der Justiz
"An der Rechtsprechung wirken Frauen und Männer aus dem Volk mit" - so bestimmt es Artikel 86 Absatz 3 unserer Thüringer Verfassung. Die Thüringer Justiz bietet verschiedene verantwortungsvolle und abwechslungsreiche Möglichkeiten, sich ehrenamtlich zu beteiligen.
Das Schöffenamt
Schöff/innen wirken als ehrenamtliche Richter/innen in Strafverfahren gegen Erwachsene und als Jugendschöffen in Jugendstrafverfahren mit. Sie sind gleichberechtigt neben den Berufsrichter/innen in der mündlichen Verhandlung und bei der Beratung und Entscheidung beteiligt.
Jeder Mann und jede Frau mit deutscher Staatsangehörigkeit kann von wenigen Ausnahmen abgesehen im Alter zwischen 25 und 70 Jahren Schöffe oder Schöffin werden. Eine besondere Qualifikation ist nicht Voraussetzung. Freude am Recht und ein gesunder Menschenverstand sollten jedoch vorhanden sein. Schöffe oder Schöffin wird man, in dem man sich um das Amt bewirbt oder vorgeschlagen wird. Kommunale oder regionale Parlamente empfehlen geeignete Personen dann einem Schöffenwahlausschuss, der die Schöff/innen endgültig (aus-)wählt. Nähere Informationen erhalten Sie bei den Gerichten oder bei Ihrer Stadtverwaltung.
Ehrenamtliche Richter/innen
Ehrenamtliche Richter/innen wirken in der Zivilgerichtsbarkeit und an den Fachgerichten (z. B. Arbeits-, Sozialgerichte) in allen Instanzen mit. In Thüringen werden die ehrenamtlichen Richter/innen in der Arbeitsgerichtsbarkeit durch das Justizministerium berufen. Ihre Berufung erfolgt auf Vorschlag der Gewerkschaften, der Arbeitgeberverbände und diesen gleichgestellten Vereinigungen (wobei auch Nichtmitglieder vorgeschlagen werden können). In der Sozialgerichtsbarkeit werden die ehrenamtlichen Richter/innen durch den Präsidenten des Landessozialgerichtes auf der Basis von Vorschlagslisten berufen. Diese Listen entstehen aus Vorschlägen der Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände, der kassen(zahn-)ärztlichen Vereinigungen und der Krankenkassen, des Landesversorgungsamtes sowie der Vereinigungen von Kriegsopfern und Behinderten.
Die Schiedsfrauen und Schiedsmänner
Zunehmend werden Streitigkeiten auch in Bagatellen ohne vorhergehenden Versuch einer Streitschlichtung vor die Gerichte gebracht und dort bis in die letzte Instanz ausgetragen. Mancher steht dann am Ende eines langen Weges vor einem materiellen und menschlichen Scherbenhaufen. Leider stellt sich oft erst hinterher die Frage, ob Gesprächsbereitschaft und gegenseitiges Entgegenkommen nicht für beide Seiten die bessere Lösung gewesen wären.
Die Schiedsstellen bieten Streitschlichtungen, um Streitigkeiten des täglichen Lebens auf schnellere und kostengünstige Weise zu beenden (z. B. Nachbarschaftsstreitigkeiten, "kleine" Strafsachen wie Hausfriedensbruch und Beleidigung). Das Amt des Schiedsmannes reicht bis in das 19. Jahrhundert zurück und wird heute von Frauen und Männern zwischen 30 und 70 Jahren ehrenamtlich ausgefüllt. Die Schiedsleute sind so häufig ganz in der Nähe der Streitparteien zu Hause. Dafür halten alle Gemeindeverwaltungen Schiedsstellen vor. Jene dienen auch als Ansprechstellen für interessierte Bürgerinnen und Bürger an diesem Amt.
Betreuung als Ehrenamt
Die rechtliche Betreuung eines anderen Menschen, der seine Angelegenheiten wegen Krankheit und/oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung nicht mehr alleine regeln kann, wird grundsätzlich ehrenamtlich wahrgenommen. Betreuungen werden dabei vorrangig von Familienangehörigen geführt, wenn sie hierfür geeignet und in der Lage sind. Aber auch Freunde, Nachbarn oder Berufskollegen sowie andere sozial engagierte, zunächst fremde Personen können eine Betreuung ehrenamtlich übernehmen. Sie leisten damit einen menschlich wichtigen Dienst, um dem betreuten Menschen ein selbst bestimmtes Leben zu ermöglichen.
Besondere Vorkenntnisse werden grundsätzlich nicht vorausgesetzt. Dennoch handelt sich um eine sehr anspruchsvolle und verantwortungsvolle Tätigkeit. In jedem Falle erforderlich sind persönliches Engagement, Kommunikationsfreude, Organisationsgeschick und Interesse am Mitmenschen. Hilfreich sind auch Erfahrungen im Umgang mit Krankheit und Behinderung sowie mit Behörden. Fachwissen, das darüber hinaus notwendig ist, wird durch Beratungs- und Fortbildungsangebote der Betreuungsvereine und der Betreuungsbehörden vermittelt. Dort erhalten Interessenten auch alle notwendigen Informationen über dieses Amt.
Verantwortlich für den Inhalt dieser Meldung: Thüringer Justizministerium.

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