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Thüringer Justizministerium

Justizminister lässt Handwerksbetriebe nicht im Stich

23.09.2010 / 08:50. Der Thüringer Justizminister steht bei der Forderung nach dem Erhalt des Bauforde­rungs­­si­cherungsgesetzes (BauFoSiG) fest an der Seite der Handwerksunternehmen. "Mit Thüringen ist ei­ne Verschlechterung des Gesetzes nicht zu machen. Der Freistaat hat über drei Le­gis­latur­pe­rioden dafür gekämpft, dass das projektbezogene Baugeld auch wirklich aus­schließ­lich für das jeweilige Bauprojekt und damit für die Leistungen der beauftragten Hand­werker verwendet wird. Sollte die Bundesregierung dem Druck der Bauin­dus­trie nach­geben und diese Errungenschaft in Frage stellen, werden wir uns mit allen uns zur Ver­fügung stehenden Mitteln wehren", macht der Thüringer Justizmi­nis­ter Dr. Holger Pop­penhäger seine Entschlossenheit und Zuversicht deutlich.


Erst seit Januar 2009 gilt im Bauforderungssicherungsgesetz eine Verwendungsbe­schränkung von Geld, das ein Generalunternehmer von einem Bauherren für ein kon­kre­tes Projekt erhalten hat. Die Gesetzesinitiative der Länder Thüringen, Sachsen und Sach­sen-Anhalt wurde bereits in der vierzehnten und fünfzehnten Legislaturperiode in den Deut­schen Bundestag eingebracht, bevor dieser das Gesetz am 26. Juni 2008 end­lich ver­ab­schiedet hat. Seitdem ist der Generalunternehmer verpflichtet, mit diesem Geld die von Subunternehmern erbrachte Leistung zu bezahlen.

Bereits im Mai 2009 - also nur vier Monaten nach dem Inkrafttreten - unternahm die Bun­desregierung den Versuch, diese Errungenschaft wieder abzuschaffen, was durch eine energische Initia­ti­ve Thüringens und Sachsens im Bundesrat verhindert werden konn­te. Gegenwärtig ar­bei­tet die Bundesregierung erneut an der Abschaffung der bau­stel­lenscharfen Verwen­dungs­pflicht im Bauforderungssicherungsgesetz.

"Die Thüringer Handwerkskammern haben mir bestätigt, dass sich das Gesetz in der Praxis be­währt hat. Ich sehe nicht ein, eine Regelung aufzuweichen, die sicherstellt, dass un­se­re Handwerksbetriebe nicht auf offenen Rechnungen sitzen bleiben. Wer gut und ehr­lich arbeitet, muss auch bezahlt werden. Insofern erwarte ich, dass einer Geset­zes­änderung zunächst eine Überprüfung des Gesetzes vorausgeht, die auch die Erfah­run­gen des Handwerks einbezieht. Ich werde daher gegen jede übereilte Gesetzesän­de­rung zum Nachteil der mittelständischen und kleinen Handwerksbetriebe kämpfen", so Dr. Poppenhäger abschließend.

Die Thüringer Handwerkerschaft hatte auf ihrer Jahresmitgliederversammlung diese Woche die Landesregierung aufgefordert, sich den Plänen der Bundesregierung, das Bau-Forderungssicherungsgesetz zu Lasten der Handwerksbetriebe zu ändern, zu widersetzen.

Verantwortlich für den Inhalt dieser Meldung: Thüringer Justizministerium.

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