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Justizminister lässt Handwerksbetriebe nicht im Stich
23.09.2010 / 08:50. Der Thüringer Justizminister steht bei der Forderung nach dem Erhalt des Bauforderungssicherungsgesetzes (BauFoSiG) fest an der Seite der Handwerksunternehmen. "Mit Thüringen ist eine Verschlechterung des Gesetzes nicht zu machen. Der Freistaat hat über drei Legislaturperioden dafür gekämpft, dass das projektbezogene Baugeld auch wirklich ausschließlich für das jeweilige Bauprojekt und damit für die Leistungen der beauftragten Handwerker verwendet wird. Sollte die Bundesregierung dem Druck der Bauindustrie nachgeben und diese Errungenschaft in Frage stellen, werden wir uns mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln wehren", macht der Thüringer Justizminister Dr. Holger Poppenhäger seine Entschlossenheit und Zuversicht deutlich.Erst seit Januar 2009 gilt im Bauforderungssicherungsgesetz eine Verwendungsbeschränkung von Geld, das ein Generalunternehmer von einem Bauherren für ein konkretes Projekt erhalten hat. Die Gesetzesinitiative der Länder Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt wurde bereits in der vierzehnten und fünfzehnten Legislaturperiode in den Deutschen Bundestag eingebracht, bevor dieser das Gesetz am 26. Juni 2008 endlich verabschiedet hat. Seitdem ist der Generalunternehmer verpflichtet, mit diesem Geld die von Subunternehmern erbrachte Leistung zu bezahlen.
Bereits im Mai 2009 - also nur vier Monaten nach dem Inkrafttreten - unternahm die Bundesregierung den Versuch, diese Errungenschaft wieder abzuschaffen, was durch eine energische Initiative Thüringens und Sachsens im Bundesrat verhindert werden konnte. Gegenwärtig arbeitet die Bundesregierung erneut an der Abschaffung der baustellenscharfen Verwendungspflicht im Bauforderungssicherungsgesetz.
"Die Thüringer Handwerkskammern haben mir bestätigt, dass sich das Gesetz in der Praxis bewährt hat. Ich sehe nicht ein, eine Regelung aufzuweichen, die sicherstellt, dass unsere Handwerksbetriebe nicht auf offenen Rechnungen sitzen bleiben. Wer gut und ehrlich arbeitet, muss auch bezahlt werden. Insofern erwarte ich, dass einer Gesetzesänderung zunächst eine Überprüfung des Gesetzes vorausgeht, die auch die Erfahrungen des Handwerks einbezieht. Ich werde daher gegen jede übereilte Gesetzesänderung zum Nachteil der mittelständischen und kleinen Handwerksbetriebe kämpfen", so Dr. Poppenhäger abschließend.
Die Thüringer Handwerkerschaft hatte auf ihrer Jahresmitgliederversammlung diese Woche die Landesregierung aufgefordert, sich den Plänen der Bundesregierung, das Bau-Forderungssicherungsgesetz zu Lasten der Handwerksbetriebe zu ändern, zu widersetzen.
Verantwortlich für den Inhalt dieser Meldung: Thüringer Justizministerium.

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