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Hessisches Ministerium der Justiz, für Integration und Europa
Justiz-Staatssekretär Dr. Kriszeleit: „Schutzgeldzahlungen in hessischen Justizvollzugsanstalten werden nicht toleriert, sondern konsequent strafrechtlich verfolgt und sanktioniert.“
14.04.2010 / 15:52. Der Staatssekretär im hessischen Ministerium der Justiz, für Integration und Europa – Dr. Rudolf Kriszeleit – berichtete heute im Unterausschuss Justizvollzug zu Behauptungen, in der Justizvollzugsanstalt Limburg an der Lahn würden Schutzgeldzahlungen von den Gefangenen erpresst. „Die Nötigung zu Schutzgeldzahlungen stellt außerhalb wie innerhalb einer Justizvollzugsanstalt eine Straftat dar, die von den Strafverfolgungsbehörden konsequent verfolgt und sanktioniert wird. In der Tat stellt die Bildung von Subkulturen unter den Insassen einerJustizvollzugsanstalt ein nicht nur Hessen betreffendes Phänomen dar. Soweit es dazu kommt, dass bestimmte Gruppen von ihnen angehörigen oder anderen Gefangenen Schutzgelder erpressen, wird diesem Problem konsequent begegnet. Liegen Verdachtsmomente für Schutzgeldzahlungen vor, werden von den Justizvollzugsanstalten die bei den jeweiligen Landespolizeipräsidien
zuständigen Ansprechpartner für Verdachtsfälle der organisierten Kriminalität informiert, die zusammen mit der Staatsanwaltschaft die Ermittlungen aufnehmen“, erklärte Staatssekretär Dr. Kriszeleit.
Dementsprechend sei hinsichtlich des Mitte März bekannt gewordenen konkreten Falles in der Justizvollzugsanstalt Limburg an der Lahn ein Ermittlungsverfahren wegen Erpressung eingeleitet worden.
Verantwortlich für den Inhalt dieser Meldung: Hessisches Ministerium der Justiz, für Integration und Europa.

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