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Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern

"Innenminister Lorenz Caffier: Landkreis Nordwestmecklenburg kann Haushaltsplan auf Basis der Doppik vollziehen"

28.09.2010 / 13:45. Das Innenministerium hat über den Haushalt des Landkreises Nordwestmecklenburg entschieden. Die erforderlichen Genehmigungen konnten erteilt werden. Die vom Kreistag am 20.05.2010 beschlossene Haushaltssatzung für das Jahr 2010 kann somit nach Veröffentlichung in Kraft treten.

Der Landkreis Nordwestmecklenburg nutzt ebenso wie die Landkreises Parchim und Ludwigslust die Potentiale der Kommunalen Doppik (Doppelte Buchführung in Konten). Der Landkreis hat damit von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, bereits zwei Jahre vor dem regulären Umstellungstermin zum 01.01.2012 das Rechnungswesen umzustellen (vgl. hierzu Pressemitteilung des Innenministeriums Nr.108 vom 20.07.2010).


"Die finanzielle Leistungsfähigkeit des Landkreises ist, wenn auch mit Einschränkungen, gegeben. Für die Zukunft ist dieser Status aber gefährdet", so der Innenminister Lorenz Caffier.

Die Liquidität kann jedoch aus eigener Kraft gesichert werden. Am fehlenden Haushaltsausgleich im Ergebnishaushalt für das Haushaltsjahr 2010 und Folgende wird aber auch deutlich: Der Landkreis lebt von der Substanz. Konkret vom Polster, das er im Ergebnis des Haushaltsjahres 2009 anlegen konnte. Aktuell decken die laufenden Erträge den Werteverzehr nicht vollständig ab.

"Hier öffnet uns die Doppik die Augen und erinnert uns an die Verantwortung für folgende Generationen. Jetzt muss durch eine solide und verantwortungsvolle Politik der Grundstein gelegt werden, damit auch der künftigen Generation die vorhandene Infrastruktur erhalten bleibt.", fasst Innenminister Lorenz Caffier seine Bewertung des Nordwestmecklenburger Haushaltes zusammen.

Der Landkreis Nordwestmecklenburg hat aber bereits in Vergangenheit bewiesen, dass er erfolgreich Haushaltskonsolidierung betreibt. So konnten in den Jahren 2007 - 2009 die zum 31.12.2006 aufgelaufenen Fehlbeträge von insgesamt 11,216 Mio. EUR vollständig getilgt und eine Rücklage von 4,3 Mio. EUR angesammelt werden.

Das doppische Rechnungssystem orientiert sich an den Regelungen der doppelten Buchführung nach dem Handelsrecht, trägt aber zugleich den Besonderheiten der öffentlichen Finanzwirtschaft Rechnung. Deshalb spricht man auch von der kommunalen Doppik. Sie löst die bisherige Kameralistik ab. Mit der Einführung der Doppik folgt Mecklenburg-Vorpommern einem Beschluss der Innenministerkonferenz und einer Forderung der kommunalen Spitzenverbände, nach dem diese Reform in allen Bundesländern umgesetzt werden soll.

Bei der kommunalen Doppik handelt es sich um ein Ressourcenverbrauchskonzept, das zudem die Aufstellung einer Kosten- und Leistungsrechnung erleichtert und damit neue Steuerungsmöglichkeiten eröffnet. Durch die Entscheidung für das doppische Rechnungssystem wird es außerdem möglich, die Jahresabschlüsse der Kommune und ihrer Gesellschaften zu einem Gesamtabschluss zusammenzufassen. Das soll den Verantwortlichen in Politik und Verwaltung einen rascheren Überblick über die gesamte Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Kommune verschaffen.

Für die Umstellung in den Kommunen ist eine Übergangszeit von 2008 bis Ende 2011 vorgesehen. Spätestens ab 2012 sollen alle Verwaltungen im Land nach kaufmännischen Gesichtspunkten arbeiten.

Verantwortlich für den Inhalt dieser Meldung: Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern.

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